Ratgeber

Adressänderung bei Umzug: Checkliste aller Stellen

Aktualisiert am 27. April 2026
14 Min. Lesezeit
📄 Checkliste als PDF
Briefkasten an einem Schweizer Mehrfamilienhaus
Zusammenfassung

  • Nachsendeauftrag online für CHF 35 — deckt 6 Monate Briefpost ab
  • Bei der neuen Gemeinde innerhalb 14 Tagen anmelden (eUmzugCH oder Schalter)
  • Strassenverkehrsamt informieren — sonst drohen Bussen
  • Krankenkasse, Banken, Versicherungen separat ummelden
14
Tage Frist nach Umzug
CHF 35
Nachsendeauftrag online
80%
Gemeinden mit eUmzugCH

Eine Adressänderung beim Umzug in der Schweiz ist nicht ein einzelnes Dokument, sondern eine Liste von rund zwanzig Stellen, die Sie nacheinander informieren müssen. Manche reichen einen Klick (eUmzugCH), andere einen Brief (Bank), andere einen Behördengang (Strassenverkehrsamt). Der wichtigste Hebel ist die Adressänderung bei der Post — der Nachsendeauftrag — weil er alles abfängt, was Sie selbst vergessen. Aber Achtung: er ersetzt keine einzige der anderen Meldungen, er kauft Ihnen nur Zeit.

Nachsendeauftrag bei der Post — Kosten, Fristen und der Pakete-Haken

Der Nachsendeauftrag ist der erste Reflex bei jedem Umzug — und er macht auch wirklich Sinn. Die Schweizerische Post leitet Ihre Briefpost für 6, 12 oder 18 Monate an die neue Adresse weiter. Alles, was an die alte Adresse gerichtet ist, landet im neuen Briefkasten. Mahnungen, Steuerunterlagen, Rechnungen, Behördenschreiben — alles dabei.

Die Kosten im Überblick

Die Preise hängen davon ab, wo Sie den Auftrag erteilen und wie lange er laufen soll. Online über post.ch zahlen Sie immer weniger als am Schalter:

Variante6 Monate12 Monate
Online (post.ch)CHF 35CHF 45
Am SchalterCHF 47CHF 57
Express-Aufschlag+CHF 10+CHF 10
Pakete (pro Stück)+CHF 8+CHF 8

Online sparen Sie also CHF 12 — und brauchen dafür nur fünf Minuten und ein Login mit der SwissID oder Ihrem Post-Konto. Den Auftrag müssen Sie spätestens vier Arbeitstage vor dem gewünschten Startdatum erteilen, sonst wird es ein Express-Auftrag mit Aufschlag. Wer auf den letzten Drücker handelt, kann bis 23 Uhr am Vorabend per Express buchen — kostet eben CHF 10 mehr.

Der grosse Haken: Pakete werden NICHT automatisch nachgesendet

Das ist der Punkt, an dem die meisten reinfallen. Der reguläre Nachsendeauftrag deckt nur Briefe ab. Pakete, PostPac, Sendungen ab Postfach — alles, was über das Paketnetz läuft — bleibt aussen vor. Wenn Sie ein Päckli an die alte Adresse bekommen, wird es entweder zugestellt (an die neuen Bewohner), zurückgeschickt oder geht in eine Filiale.

Wann der Nachsendeauftrag sinnvoll ist — und wann nicht

Ein halbes Jahr Nachsendung ist meistens das Sweet Spot. Innerhalb dieser Zeit haben Sie jede Stelle umgemeldet, die wirklich wichtig ist, und sehen gleichzeitig, wer Sie noch unter der alten Adresse erreichen wollte. Wer wenig Post bekommt oder hauptsächlich digital lebt, kann auch mit drei Monaten auskommen — die Post bietet aber kein 3-Monats-Paket, also bleibt der 6-Monats-Auftrag der günstigste Einstieg.

Wer ins Ausland zieht, braucht eine andere Variante: «Adressänderung mit Nachsendung Ausland» läuft maximal 12 Monate und kostet deutlich mehr. Dazu gleich mehr im Kapitel zum Auslandumzug.

eUmzug — bei der Gemeinde abmelden und anmelden

In der Schweiz herrscht Meldepflicht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug müssen Sie sich in der neuen Gemeinde anmelden — und in der alten abmelden, sofern das nicht automatisch passiert. Versäumen Sie die Frist, riskieren Sie eine Bussgeldforderung. Manche Gemeinden drücken ein Auge zu, andere nicht.

Was eUmzugCH ist

eUmzugCH ist die elektronische Variante des Behördengangs. Statt zur Einwohnerkontrolle zu pilgern, machen Sie die Ummeldung online über eumzug.swiss — von der Couch, am Wochenende, abends um zehn. Funktioniert für Umzüge innerhalb der Gemeinde, zwischen Gemeinden im selben Kanton und sogar über Kantonsgrenzen hinweg, sofern beide Kantone mitmachen.

Aktuell ist eUmzugCH in 21 Kantonen verfügbar, die meisten Gemeinden sind angeschlossen. Sie brauchen eine SwissID oder ein Login Ihrer Kantonalen Verwaltung, Ihre alte und neue Adresse, Ihr Geburtsdatum, Ihren Heimatort und für Familien die AHV-Nummer aller umziehenden Personen. Ausländer brauchen zusätzlich die Ausländerausweisnummer.

Was eUmzugCH erledigt — und was nicht

Ein einziger Vorgang meldet Sie automatisch bei mehreren Stellen ab und an:

  • Einwohnerkontrolle der alten Gemeinde (Abmeldung)
  • Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde (Anmeldung)
  • Optional: Krankenkasse (Adressänderung)
  • Optional: Elektrizitätswerk (je nach Gemeinde)
  • Indirekt: Serafe, Steueramt, AHV (über die Datenweitergabe der Gemeinde)

Was eUmzugCH nicht macht: Strassenverkehrsamt, Banken, private Versicherungen, Telekom-Anbieter, Vereine, Arbeitgeber. Diese Stellen müssen Sie selbst anschreiben.

Die Anmeldegebühr

Die Anmeldung bei der neuen Gemeinde ist nicht gratis. Je nach Kanton und Gemeinde zahlen Sie zwischen CHF 20 und CHF 50 pro erwachsene Person. In Zürich, Bern und Basel liegt die Gebühr meist um CHF 30, in kleineren Gemeinden manchmal weniger. Familien mit mehreren Erwachsenen zahlen entsprechend mehr — Kinder sind in der Regel kostenlos.

Wenn Ihre Gemeinde nicht bei eUmzugCH ist

Fünf Kantone und einige Gemeinden sind noch nicht angeschlossen. In dem Fall müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle, mit Pass oder Identitätskarte, Heimatschein (für Schweizer), Familienbüchlein bei Kindern, Mietvertrag der neuen Wohnung und manchmal eine Wohnsitzbescheinigung vom Vermieter. Den Heimatschein müssen Sie sich bei Ihrer Heimatgemeinde besorgen — falls Sie keinen mehr haben, wird das ein eigener Ausflug.

Strassenverkehrsamt — Fahrzeugausweis und Führerausweis ummelden

Wer ein Auto, Motorrad oder einen Roller besitzt, muss das Strassenverkehrsamt informieren. Auch hier gilt die 14-Tage-Frist. Was Sie tun müssen, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres Kantons umziehen oder den Kanton wechseln.

Umzug innerhalb des Kantons

Wenn Sie innerhalb Ihres Kantons umziehen, ändert sich nur die Adresse im Fahrzeugausweis und Führerausweis. Die Kontrollschilder bleiben. Viele Strassenverkehrsämter (Aargau, Zürich, Bern, St. Gallen, Thurgau, Luzern) bieten die Adressänderung online an — Sie loggen sich mit der SwissID ein, geben die neue Adresse ein, fertig. Die Adressänderung im Fahrzeugausweis ist in den meisten Kantonen kostenlos. Den neuen Ausweis schicken sie Ihnen per Post.

Wichtig: Der Führerausweis im Kreditkartenformat enthält keine Adresse. Sie müssen ihn nur ändern, wenn er noch im alten blauen Papierformat ist — und das hat sich praktisch erledigt.

Kantonswechsel — neue Schilder, neuer Ausweis

Beim Kantonswechsel wird es aufwendiger. Sie müssen:

  1. Ihre alten Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt des alten Kantons zurückgeben
  2. Beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons neue Schilder beantragen
  3. Einen neuen Fahrzeugausweis ausstellen lassen
  4. Die Motorfahrzeugsteuer im neuen Kanton entrichten (kann höher oder tiefer sein)

Die Kosten variieren stark zwischen den Kantonen — rechnen Sie mit CHF 50 bis 100 für die Schilder, dazu die Bearbeitungsgebühr für den Fahrzeugausweis. Manche Kantone bieten Wunschnummern gegen Aufpreis. Planen Sie für den Behördengang einen halben Tag ein, das geht nicht über den Schalter in fünf Minuten.

Vergessen Sie auch nicht, Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu informieren. Die Prämien hängen vom Wohnkanton ab und können sich ändern. Manche Versicherer machen das automatisch über das Strassenverkehrsamt, andere wollen eine separate Meldung.

Krankenkasse — die Prämienregion ändert sich

Die Krankenkassenprämien in der Schweiz hängen von der Prämienregion ab. Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, ändert sich nichts. Wechseln Sie die Gemeinde oder den Kanton, kann sich Ihre Monatsprämie ändern — manchmal um mehrere Hundert Franken pro Jahr.

Melden Sie Ihren Umzug deshalb umgehend Ihrer Krankenkasse. CSS, Helsana, Swica, Concordia, Sanitas, Visana, KPT, Sympany, Groupe Mutuel — alle bieten die Adressänderung online im Kundenportal an, per E-Mail oder per Telefon. Bei eUmzugCH können Sie in vielen Kantonen direkt im Anmeldeprozess ankreuzen, dass Ihre Krankenkasse informiert werden soll.

Bei Zusatzversicherungen ist Vorsicht geboten: Sie sind oft an längere Vertragslaufzeiten gebunden, ein Wechsel kann an Gesundheitsfragen scheitern. Prüfen, bevor Sie kündigen.

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Banken und Finanzdienstleister

Jede Stelle, bei der Sie Geld liegen haben, Karten, Kredite, Hypotheken oder Verträge — alle müssen Bescheid wissen. Sonst landen Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen und Kreditkartenabrechnungen an der falschen Adresse. Im Online-Banking ist das meistens in zwei Klicks erledigt:

  • PostFinance — im E-Finance unter «Persönliche Daten»
  • UBS — im Digital Banking oder per Brief
  • Raiffeisen — im Raiffeisen E-Banking
  • ZKB (Zürcher Kantonalbank) — im eBanking
  • Credit Suisse / UBS Wealth — meist per Brief oder Termin
  • Kantonalbanken (BCV, BCBE, BKB, ZKB, GKB, SGKB, Luzerner KB usw.) — im eBanking
  • Cembra, Migros Bank, Bank Cler — Online-Portal oder Brief
  • Revolut, Neon, Yuh, Zak — direkt in der App ändern

Vergessen Sie die Kreditkarten nicht: Viseca, Swisscard, Cornèrcard. Die Adresse im Banking-Portal ändert nicht automatisch die Kreditkartenadresse. Auch Wertschriftendepots, Säule-3a-Konten und Hypothekarverträge brauchen die neue Adresse — vor allem wegen Steuerbescheinigungen.

Versicherungen — alle, nicht nur die Hausrat

Versicherungen sind heimtückisch: Sie merken es erst, wenn ein Schaden eintritt und der Versicherer die alte Adresse nicht mehr findet. Diese Verträge müssen Sie anpassen:

  • Hausratversicherung — die wichtigste. Die Police bezieht sich auf die Wohnadresse, bei einem Umzug muss sie neu erfasst werden. Manchmal ändert sich die Prämie, weil die Risikozone anders ist.
  • Privathaftpflicht — meist als Kombi mit Hausrat
  • Motorfahrzeug-Haftpflicht und Kasko — Prämie hängt vom Kanton ab
  • Lebensversicherung — Korrespondenzadresse aktualisieren
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiseversicherung
  • Unfallversicherung (privat, falls nicht über Arbeitgeber)
  • Tierversicherung

Die grossen Anbieter — Zurich, AXA, Helvetia, Mobiliar, Allianz, Generali, Vaudoise, Baloise — haben Online-Portale, in denen Sie die Adresse selbst ändern können. Bei kleineren Versicherern reicht oft eine E-Mail.

Telekom — Festnetz, Mobile, Internet, TV

Die Mobilnummer reist mit, der Internet- und TV-Anschluss meistens nicht. Die drei grossen Anbieter handhaben den Umzug unterschiedlich:

  • Swisscom — Umzug online im Kundencenter melden, mindestens 4 Wochen vor dem Termin. Anschluss wird am alten Standort abgeschaltet, am neuen aufgeschaltet. Kostet je nach Vertrag CHF 50 bis 100, manchmal auch nichts.
  • Sunrise — ähnlicher Prozess, Umzugsmeldung im Kundencenter oder per Hotline
  • Salt — Internet/TV nur in städtischen Gebieten verfügbar, Umzug per Kundencenter
  • Init7, iWay, Quickline, GGA Maur, Net+ — kleinere Anbieter mit eigenen Prozessen, immer 4-6 Wochen Vorlauf

Wenn am neuen Standort Ihr Anbieter kein Netz hat (passiert vor allem im ländlichen Raum bei Glasfaser), haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Vorher beim Anbieter prüfen lassen — Adresse eingeben, Verfügbarkeit checken.

Vergessen Sie nicht: Streaming-Abos (Netflix, Disney+, Spotify) brauchen die Adresse oft nur für die Rechnungsstellung, aber Familienpläne und Geo-Sperren können sich auf die Hauptadresse beziehen.

Behörden und Pflichtmeldungen

Die meisten Behörden werden über die Einwohnerkontrolle automatisch informiert. Trotzdem gibt es Stellen, die Sie selbst anschreiben müssen — vor allem wenn Ihre Lebenssituation besondere Pflichten erzeugt.

Was automatisch läuft

  • Steueramt — die Wohngemeinde meldet den Wegzug und Zuzug ans kantonale Steueramt. Sie müssen nichts tun. Stichtag ist der 31. Dezember: Wo Sie am Jahresende wohnen, dort sind Sie für das ganze Jahr steuerpflichtig.
  • Serafe — Achtung, das ist nicht mehr Billag (seit 2019 heisst es Serafe und funktioniert anders). Serafe bekommt Ihre neue Adresse automatisch von der Einwohnerkontrolle. Sie müssen Serafe NICHT separat informieren. Die monatliche Datenabgabe der Gemeinden reicht.
  • AHV-Ausgleichskasse — wird ebenfalls über die Gemeinde informiert
  • Schulbehörde — bei Familien automatisch über die Anmeldung in der neuen Gemeinde

Was Sie selbst melden müssen

  • Kreiskommando / Militär — Schweizer Männer im wehrpflichtigen Alter müssen den Umzug innerhalb von 14 Tagen dem Kreiskommando ihres Wohnkantons melden. Bei Kantonswechsel: neues Dienstbüchlein vom neuen Kreiskommando holen.
  • Zivilschutz — analog zum Militär
  • Betreibungsamt — falls Sie eine Betreibung haben oder selbst betreiben, ist die neue Adresse wichtig
  • Vormundschaft / KESB — bei laufenden Verfahren
  • Schulbehörde direkt — in manchen Kantonen müssen Sie Schulkinder selbst anmelden, nicht alle Gemeinden machen das automatisch
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Arbeitgeber, Vereine und der ganze Rest

Hier wird die Liste lang. Gehen Sie sie einmal in Ruhe durch:

  • Arbeitgeber — Personalabteilung, wegen Lohnausweis, Quellensteuer (bei Kantonswechsel und Ausländern besonders wichtig), Pensionskasse
  • Pensionskasse — Adresse direkt melden, die geht nicht automatisch über den Arbeitgeber
  • Säule 3a — die jeweilige Bank oder Versicherung
  • SBB — GA, Halbtax, SwissPass: im SBB-Kundenkonto ändern, sonst kommt der nächste GA-Versand an die alte Adresse
  • TCS, ACS, VCS — Verkehrsclubs
  • Vereine — Sport, Kultur, Quartierverein, Schützen, Cevi
  • Fitnessstudio — manche Verträge haben ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Umzug ohne Standort in der Nähe
  • Bibliothek — bei Kantons- oder Stadtbibliotheken
  • Zeitungen und Magazine — NZZ, Tages-Anzeiger, Blick, lokale Zeitungen, Fachzeitschriften
  • Online-Shops — Digitec, Galaxus, Brack, Zalando, Amazon. Die Lieferadresse für laufende Bestellungen prüfen.
  • Newsletter, Mitgliedschaften — alles, was per Post kommt
  • Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Kinderarzt — Patientenkartei aktualisieren, eventuell wechseln, falls Sie in eine andere Region ziehen
  • Apotheke — falls Sie Stammkundin/Stammkunde mit Bonuskarte sind
  • Tierarzt — vor allem wenn Sie das Haustier in der neuen Region behandeln lassen wollen
  • Coiffeur, Kosmetik, Physio — alle laufenden Termine und Abos
  • Spendenorganisationen — Greenpeace, WWF, Caritas, Heks, Pro Senectute, Pro Juventute
  • Parteien und Gewerkschaften — falls Sie Mitglied sind
  • Kirchgemeinde — bei kirchlich Aktiven, sonst läuft das über die Einwohnerkontrolle und die Kirchensteuer

Steuererklärung im Umzugsjahr — wer kassiert?

Das Steuerthema verdient ein eigenes Kapitel, weil es viele falsch verstehen. In der Schweiz gilt: Wo Sie am 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben, dort sind Sie für das ganze Steuerjahr steuerpflichtig — auch rückwirkend für die Monate, in denen Sie noch in der alten Gemeinde gewohnt haben.

Wichtig zu wissen

Wer den 31. Dezember verpasst, zahlt das ganze Jahr in der alten Gemeinde

Der Steuerstichtag ist gnadenlos. Wer am 31. Dezember noch in Zürich gemeldet ist, ist für das gesamte Vorjahr in Zürich steuerpflichtig — selbst wenn der Umzug schon am 2. Januar erfolgt. Bei einem Wechsel von Zürich nach Zug können das mehrere Tausend Franken Differenz sein.

Wenn Sie von einem Hochsteuer- in einen Tiefsteuerkanton ziehen, prüfen Sie ob ein Umzug ein paar Tage vor Silvester machbar ist. Die Investition in einen früheren Schlüsseltermin amortisiert sich in vielen Fällen mehrfach.

Beispiel: Sie ziehen im August von Zürich nach Zug. Für das ganze Jahr sind Sie in Zug steuerpflichtig — auch für die acht Monate, in denen Sie noch im Kanton Zürich gewohnt haben. Das kann je nach Steuerbelastung mehrere Tausend Franken Unterschied ausmachen, deshalb gibt es viele Umzüge gegen Jahresende von Hochsteuer- in Tiefsteuerkantone.

Ausnahmen

  • Liegenschaftssteuern bleiben am Standort der Immobilie. Wenn Sie in Zürich ein Haus besitzen und nach Zug ziehen, zahlen Sie die Grundstückgewinn- und Liegenschaftssteuer weiterhin im Kanton Zürich.
  • Quellenbesteuerte Personen (Ausländer ohne C-Bewilligung) müssen den Umzug separat dem Steueramt melden, weil die Quellensteuersätze kantonal variieren.
  • Doppelwohnsitz ist möglich, aber kompliziert — wer beruflich pendelt, sollte einen Steuerberater fragen.

Spezialfall: Auslandumzug

Wer die Schweiz verlässt, hat einen anderen Prozess. Die Einwohnerkontrolle braucht:

  • Ihren Heimatschein (zur Aushändigung)
  • Eine Wegzugsadresse im Ausland
  • Eventuell eine Bestätigung der neuen Wohnsitzgemeinde

Die Post bietet einen separaten Auslands-Nachsendeauftrag — deutlich teurer, maximal 12 Monate. Pakete werden auch hier nicht weitergeleitet. Krankenkasse, AHV, Säule 3a, Steueramt: bei einem definitiven Wegzug alles neu regeln. Das ist ein eigenes Thema und sprengt diesen Ratgeber — wir haben dazu einen separaten Guide zum Umzug ins Ausland.

Druckbare Checkliste — alle Stellen auf einen Blick

Drucken Sie sich diese Liste aus oder hängen Sie sie an den Kühlschrank. Haken Sie ab, was Sie erledigt haben. 📄 Checkliste als PDF herunterladen

Sofort (vor dem Umzug)

  • [ ] Nachsendeauftrag bei der Post bestellen (4 Arbeitstage Vorlauf)
  • [ ] Telekom-Anbieter informieren (Swisscom, Sunrise, Salt) — 4 Wochen Vorlauf
  • [ ] Internet-Anbieter Verfügbarkeit am neuen Standort prüfen
  • [ ] Hausratversicherung melden — neue Police für neue Wohnung
  • [ ] Krankenkassen-Prämie in neuer Region vergleichen
  • [ ] Arbeitgeber informieren

Innerhalb 14 Tagen nach Umzug (Pflicht)

  • [ ] Einwohnerkontrolle neue Gemeinde — Anmeldung via eUmzug oder persönlich
  • [ ] Einwohnerkontrolle alte Gemeinde — Abmeldung (oft automatisch via eUmzug)
  • [ ] Strassenverkehrsamt — Adressänderung Fahrzeugausweis
  • [ ] Strassenverkehrsamt — bei Kantonswechsel: neue Schilder beantragen
  • [ ] Kreiskommando (Schweizer Männer im wehrpflichtigen Alter)
  • [ ] Krankenkasse: CSS, Helsana, Swica, Concordia, Sanitas, Visana, KPT, Sympany, Groupe Mutuel
  • [ ] Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Innerhalb 4 Wochen

  • [ ] Bank: PostFinance, UBS, Raiffeisen, ZKB, BCV, Migros Bank, Cembra, Neon, Revolut, Yuh
  • [ ] Kreditkarten: Viseca, Swisscard, Cornèrcard
  • [ ] Versicherungen: Privathaftpflicht, Lebens-, Rechtsschutz-, Reise-, Unfall-, Tierversicherung
  • [ ] Pensionskasse
  • [ ] Säule-3a-Anbieter
  • [ ] SBB-Kundenkonto (GA, Halbtax, SwissPass)
  • [ ] TCS, ACS, VCS

Wenn Zeit ist

  • [ ] Vereine, Clubs, Mitgliedschaften
  • [ ] Fitnessstudio
  • [ ] Bibliothek
  • [ ] Zeitungs- und Magazinabos
  • [ ] Online-Shop-Lieferadressen aktualisieren
  • [ ] Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Tierarzt
  • [ ] Apotheke (Stammkunde)
  • [ ] Spendenorganisationen
  • [ ] Streaming-Dienste (Rechnungsadresse)
  • [ ] Newsletter, Versandlisten

Was automatisch passiert (müssen Sie NICHT melden)

  • Steueramt (über Einwohnerkontrolle)
  • Serafe (über monatliche Gemeindemeldung)
  • AHV-Ausgleichskasse (über Gemeinde)
  • In manchen Kantonen: Schulbehörde

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Pakete vergessen. Der Nachsendeauftrag deckt nur Briefe. Wer regelmässig online bestellt, muss in jedem Online-Shop separat die Lieferadresse ändern.

Fehler 2: Den Umzug erst nach 14 Tagen melden. Die Frist ist nicht verhandelbar. Wer länger braucht, riskiert eine Busse von der Einwohnerkontrolle.

Fehler 3: Krankenkasse nicht prüfen. Die Prämienregion ändert sich oft beim Umzug. Wer nicht vergleicht, zahlt eventuell Hunderte Franken zu viel pro Jahr.

Fehler 4: Strassenverkehrsamt vergessen. Die 14-Tage-Frist gilt auch hier. Bei einer Polizeikontrolle mit veralteter Adresse im Fahrzeugausweis kann es teuer werden.

Fehler 5: Pensionskasse nicht direkt melden. Viele denken, der Arbeitgeber regelt das. Tut er meistens nicht — die Pensionskasse braucht eine separate Meldung.

Fehler 6: Heimatschein nicht griffbereit. Schweizer brauchen ihn für die Anmeldung. Wer keinen mehr hat, muss ihn bei der Heimatgemeinde anfordern — kostet Zeit und Geld.

Fehler 7: Steuerstichtag ignorieren. Wer Anfang Januar von Zürich nach Zug zieht, ist für das ganze Vorjahr noch in Zürich steuerpflichtig. Ein Umzug ein paar Tage vorher kann mehrere Tausend Franken sparen.

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