Wollen Sie vor dem Kündigungstermin raus, schlagen Sie dem Vermieter einen oder mehrere Nachmieter vor (am besten schriftlich, als Beweis). Akzeptiert er einen tauglichen Kandidaten, sind Sie ab dessen Eintritt frei; lehnt er einen zumutbaren Nachmieter grundlos ab, werden Sie so gestellt, als wäre der Vertrag auf den Zeitpunkt aufgelöst, zu dem dieser hätte eintreten können (Art. 264 OR).
So gehen Sie vor:
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Kündigen | Schriftlich kündigen und das gewünschte Austrittsdatum nennen |
| 2. Nachmieter suchen | Selbst inserieren; Sie dürfen aktiv suchen |
| 3. Vorschlagen | Kandidaten schriftlich melden, mit Kontakt und Solvenznachweis |
| 4. Eintritt | Ab Eintritt eines tauglichen Nachmieters sind Sie frei |
Bis ein tauglicher Nachmieter übernimmt, zahlen Sie die Miete weiter. Wichtig sind die Eigenschaften des Kandidaten: zumutbar und zahlungsfähig.
Eine feste gesetzliche Prüfungsfrist gibt es nicht; der Vermieter muss aber nach Treu und Glauben zügig entscheiden – verzögert er ungebührlich, kann er behandelt werden, als hätte er den Nachmieter akzeptiert. Zeigen Sie Interessenten die Wohnung dabei ehrlich und nennen Sie bekannte Mängel, damit der Nachmieter «bereit» bleibt.
- Nachmieter vorschlagen (am besten schriftlich)
- Muss zumutbar, solvent & bereit sein
- Ab Eintritt des Nachmieters sind Sie frei
- Vermieter darf nur sachlich ablehnen