FAQ · Kündigung

Ausserterminliche Kündigung: Wie funktioniert die Nachmietersuche?

Wollen Sie vor dem Kündigungstermin raus, schlagen Sie dem Vermieter einen oder mehrere Nachmieter vor (am besten schriftlich, als Beweis). Akzeptiert er einen tauglichen Kandidaten, sind Sie ab dessen Eintritt frei; lehnt er einen zumutbaren Nachmieter grundlos ab, werden Sie so gestellt, als wäre der Vertrag auf den Zeitpunkt aufgelöst, zu dem dieser hätte eintreten können (Art. 264 OR).

So gehen Sie vor:

Schritte der ausserterminlichen Kündigung
SchrittWas zu tun ist
1. KündigenSchriftlich kündigen und das gewünschte Austrittsdatum nennen
2. Nachmieter suchenSelbst inserieren; Sie dürfen aktiv suchen
3. VorschlagenKandidaten schriftlich melden, mit Kontakt und Solvenznachweis
4. EintrittAb Eintritt eines tauglichen Nachmieters sind Sie frei

Bis ein tauglicher Nachmieter übernimmt, zahlen Sie die Miete weiter. Wichtig sind die Eigenschaften des Kandidaten: zumutbar und zahlungsfähig.

Eine feste gesetzliche Prüfungsfrist gibt es nicht; der Vermieter muss aber nach Treu und Glauben zügig entscheiden – verzögert er ungebührlich, kann er behandelt werden, als hätte er den Nachmieter akzeptiert. Zeigen Sie Interessenten die Wohnung dabei ehrlich und nennen Sie bekannte Mängel, damit der Nachmieter «bereit» bleibt.

Auf einen Blick
  • Nachmieter vorschlagen (am besten schriftlich)
  • Muss zumutbar, solvent & bereit sein
  • Ab Eintritt des Nachmieters sind Sie frei
  • Vermieter darf nur sachlich ablehnen
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, Ihr Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.