Nein. Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass jemand kündigen muss. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich.
Bei einem befristeten Vertrag steht das Enddatum fest – zu diesem Tag endet das Mietverhältnis von selbst (Art. 266 OR). Du kannst während der Laufzeit nicht ordentlich kündigen. Willst du vorher raus, brauchst du einen Nachmieter oder einen wichtigen Grund.
Achtung: Nutzt du die Wohnung nach Ablauf stillschweigend weiter und der Vermieter duldet das, wird aus dem befristeten ein unbefristetes Mietverhältnis – dann gelten wieder die normalen Kündigungsfristen.
Auf einen Blick
- Endet automatisch zum Datum
- Keine ordentliche Kündigung nötig/möglich
- Vorzeitig nur via Nachmieter oder wichtigen Grund
- Stillschweigend weiter → unbefristet
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.