In den meisten Kantonen musst du dich innert 14 Tagen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden – und dich, wenn du die Gemeinde wechselst, am alten Wohnort abmelden.
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag. Einzelne Kantone und Gemeinden setzen kürzere oder leicht abweichende Fristen – im Zweifel kurz bei der Einwohnerkontrolle nachfragen.
Wer die Frist verpasst, riskiert eine Mahnung und je nach Gemeinde eine Ordnungsbusse. Die Anmeldung bleibt in jedem Fall Pflicht – melde dich also auch verspätet möglichst rasch an. Was das Ummelden kostet, steht in der Frage «Was kostet das Ummelden bei der Gemeinde?»
Auf einen Blick
- Frist: meist 14 Tage ab Einzug
- Gilt für An- und Abmeldung
- Stichtag = tatsächlicher Einzug
- Zu spät: Mahnung/Ordnungsbusse möglich
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde nachfragen.