Nein. Das Mietzinsdepot ist kein Mietzinsvorschuss: Du darfst die letzten Mieten nicht einfach ausfallen lassen und mit der Kaution verrechnen oder die Wohnung «abwohnen». Tust du es trotzdem, gerätst du in Zahlungsverzug – mit Kündigungs- und Betreibungsrisiko.
Das Depot dient dem Vermieter als Sicherheit und ist auf dem Sperrkonto gebunden. Eine einseitige Verrechnung durch dich als Mieter ist nicht zulässig – das Geld wird erst am Ende über die Freigabe abgewickelt.
Wer die letzte Miete «abwohnt», also nicht zahlt, riskiert eine Mahnung mit Fristansetzung und danach eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug (Art. 257d OR) sowie eine Betreibung. Richtig ist: Miete bis zum Schluss normal zahlen und die Kaution separat zurückfordern.
- Depot ist kein Mietzinsvorschuss
- Letzte Miete nicht einfach ausfallen lassen
- Einseitige Verrechnung = Zahlungsverzug
- Miete zahlen, Kaution separat zurückfordern