Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder nahe Angehörige selbst benötigt. Du kannst die Kündigung trotzdem anfechten und – bei Härte – eine Erstreckung verlangen.
Eigenbedarf ist ein zulässiger Kündigungsgrund; die Kündigung muss aber formell korrekt sein (amtliches Formular, Frist und Termin). Macht der Vermieter einen dringenden Eigenbedarf geltend, kann das Verfahren beschleunigt und die Erstreckung eingeschränkt werden.
Du musst eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach hinnehmen: Innert 30 Tagen kannst du sie bei der Schlichtungsbehörde anfechten und eine Erstreckung verlangen, um mehr Zeit für die Wohnungssuche zu erhalten. Eine 2024 vorgeschlagene Lockerung der Eigenbedarfskündigung wurde an der Urne abgelehnt – es gilt weiterhin die bisherige Regelung. Im konkreten Fall lohnt sich eine Rückfrage beim Mieterverband.
- Eigenbedarf = zulässiger Kündigungsgrund
- Für Vermieter oder nahe Angehörige
- Du kannst anfechten (30 Tage)
- Bei Härte: Erstreckung verlangen