FAQ · Umzug-Praxis

Was muss ich beim Umzug beachten?

Drei Dinge sind entscheidend: frühzeitig planen, Offerten vergleichen und Adressänderungen rechtzeitig anstossen. Wer drei Monate vor dem Zügeltag beginnt, vermeidet Last-Minute-Aufpreise und doppelte Mieten.

Die Reihenfolge in der Schweiz: 3 Monate vorher Wohnung kündigen (eingeschriebener Brief, OR-Frist 3 Monate, kantonale Termine beachten) und mindestens drei Umzugsoffertern einholen — die Preisspanne für eine 3.5-Zimmer-Wohnung liegt bei CHF 1’200–3’500.

4 Wochen vorher alle Ummeldungen vorbereiten: Einwohnerkontrolle, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Strom, Internet. In den meisten Kantonen geht das digital über eUmzug. Den Sektionschef nicht vergessen, falls wehrpflichtig.

1 Woche vorher Endreinigung mit Abnahmegarantie buchen (CHF 600–900 für 3.5 Zimmer) und Übergabeprotokoll ausdrucken. Mängel und Wohnungszustand am Übergabetag fotografisch dokumentieren — entscheidend für die Kaution.

Pflicht-Fristen Schweiz
  • Kündigung: 3 Monate vor ortsüblichem Termin, eingeschrieben
  • Anmeldung neue Gemeinde: innert 14 Tagen nach Umzug
  • Mängelmeldung neue Wohnung: innert 10 Tagen (Art. 256a OR)
  • Sektionschef-Meldung: bei Wehrpflicht obligatorisch

Tiefer einsteigen? Im Umzug-Schweiz Komplett-Guide finden Sie die vollständige Checkliste mit Fristen, Vorlagen und kantonalen Besonderheiten.