FAQ · Sonderfall & Ausland

Freier Tag beim Umzug in der Schweiz: Habe ich Anspruch?

Ja, ein Umzug kann in der Schweiz ein besonderer Anlass sein, für den der Arbeitgeber die erforderliche freie Zeit während der Arbeitszeit gewähren muss. Die genaue Dauer ist aber gesetzlich nicht klar festgelegt.

Freier Tag beim Umzug
FrageAntwort
Anspruch?Grundsätzlich freie Zeit für besondere Anlässe, darunter Wohnungswechsel.
Wie lange?Gesetzlich nicht fix; Vertrag, Reglement, GAV und Praxis prüfen.
Bezahlt?Bei Monatslohn oft üblich; bei Stundenlohn und Sonderfällen genauer prüfen.

Das SECO nennt Wohnungswechsel als persönlichen Anlass und verweist auf Art. 329 Abs. 3 OR; Details stehen bei SECO zu Freizeit und Feiertagen. Auch ch.ch zu Arbeitsabwesenheiten nennt Umzug als Fall für freie Stunden oder Tage, sagt aber ebenfalls, dass die genaue Dauer nicht klar geregelt ist.

Sprich den Bezug früh mit dem Arbeitgeber ab. Ob du den Umzug zusätzlich melden solltest, steht in Muss ich meinen Umzug dem Arbeitgeber melden?.

Prüfen
  • Arbeitsvertrag, Personalreglement und GAV anschauen
  • Termin früh mit Arbeitgeber abstimmen
  • Bei Teilzeit, Stundenlohn oder Schichtarbeit genauer nachfragen
  • Nicht automatisch mehrere Tage einplanen
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechts- oder Zollberatung. Zollverfahren, Arbeitsrecht, Verfügbarkeit und Preise hängen vom Einzelfall ab.