Die Abmeldung ins Ausland ist die Pflichtmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, dass Sie die Schweiz verlassen. Damit endet Ihr Schweizer Wohnsitz, und Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Beispiel: Eine Pflegefachfrau zieht von Luzern nach Wien. Sie meldet sich vor der Ausreise am Schalter ab, gibt ihre neue Adresse an und legt die Abmeldebestätigung der Kündigung ihrer Krankenkasse bei.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Die Abmeldung beendet nicht nur den Eintrag im Einwohnerregister. Sie ist der Nachweis für Krankenkasse, Steuerverwaltung, Ausgleichskasse und Pensionskasse, dass Sie nicht mehr in der Schweiz wohnen. Wer ohne Abmeldung wegzieht, gilt steuerlich oft weiter als in der Schweiz wohnhaft.
Was dazugehört
- Ein Termin bei der Einwohnerkontrolle; ob die Abmeldung auch online geht, regelt die Gemeinde.
- Pass oder Identitätskarte aller wegziehenden Personen.
- Das Ausreisedatum und die neue Adresse im Ausland, mindestens Stadt und Land.
- Bei Schweizer Staatsangehörigen die Rückgabe des Heimatscheins, bei ausländischen Staatsangehörigen die Abgabe des Ausländerausweises.
Worauf man achten sollte
- Bewahren Sie die Abmeldebestätigung gut auf; ein Duplikat aus dem Ausland zu beschaffen ist mühsam.
- Kündigen Sie die Grundversicherung der Krankenkasse auf das Wegzugsdatum und legen Sie die Abmeldebestätigung bei.
- Klären Sie mit einer Niederlassungsbewilligung C vor der Abmeldung beim Migrationsamt, ob die Bewilligung für eine spätere Rückkehr erhalten bleiben kann.
Kosten, Fristen oder Regeln
Die Abmeldung erfolgt meist vor der Ausreise, je nach Gemeinde auch innert 14 Tagen danach; wie früh sie möglich ist und ob eine Gebühr anfällt, legt die Gemeinde fest. Steuerlich folgt eine letzte Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum. Schweizer Staatsangehörige melden sich nach der Ankunft bei der zuständigen Schweizer Vertretung im neuen Land an.
Abgrenzung
Die Abmeldung ist der behördliche Schritt; die Wohnsitzverlegung ist der tatsächliche Wechsel des Lebensmittelpunkts, den die Abmeldung dokumentiert. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz folgt auf die Abmeldung die Anmeldung in der neuen Gemeinde, beim Wegzug ins Ausland läuft die Anmeldung separat nach den Regeln des Ziellands.