Das Antrittsprotokoll hält beim Einzug den Zustand der Mietwohnung schriftlich fest, inklusive bestehender Mängel, Zählerstände und Schlüssel. Es wird von beiden Seiten unterzeichnet und dient beim Auszug als Vergleich.
Beispiel: Bei der Schlüsselübergabe notiert die Verwaltung einen Riss im Lavabo und Bohrlöcher im Wohnzimmer. Fünf Jahre später, beim Auszug, verlangt sie für das Lavabo Schadenersatz. Mit dem Antrittsprotokoll belegt der Mieter, dass der Riss schon beim Einzug da war.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Was beim Einzug nicht festgehalten wird, ist beim Auszug schwer zu beweisen. Das Antrittsprotokoll ist deshalb die Grundlage dafür, ob Sie später für einen Mangel einstehen müssen, und damit auch für die Rückzahlung der Kaution. Bei der Abgabe wird der Zustand mit dem Rückgabeprotokoll verglichen.
Was dazugehört
- Zustand jedes Raums mit Böden, Wänden, Fenstern, Storen, Küche und Bad.
- Bestehende Mängel und Schäden, möglichst genau beschrieben und mit Fotos ergänzt.
- Zählerstände, etwa für Strom.
- Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel und Badges.
Worauf man achten sollte
- Unterschreiben Sie nur, was tatsächlich stimmt, und lassen Sie fehlende Punkte vor der Unterschrift ergänzen.
- Melden Sie Mängel, die Sie erst nach dem Einzug entdecken, rasch schriftlich per Einschreiben an die Verwaltung.
- Bewahren Sie Protokoll und Fotos auf, bis die Kaution nach dem Auszug zurückbezahlt ist.
Kosten, Fristen oder Regeln
Ein Antrittsprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber üblich. Wurde beim Auszug des Vormieters ein Rückgabeprotokoll erstellt, muss die Vermieterschaft es Ihnen bei der Übergabe auf Verlangen zur Einsicht vorlegen (Art. 256a OR). Eine feste gesetzliche Frist für das Nachmelden von Einzugsmängeln gibt es nicht; manche Mietverträge nennen eine eigene Frist, und je früher Sie melden, desto besser ist Ihre Beweislage.
Abgrenzung
Das Antrittsprotokoll entsteht beim Einzug, das Rückgabe- oder Abnahmeprotokoll beim Auszug. Ein Mängelprotokoll listet dagegen nur festgestellte Mängel auf, etwa als Nachtrag nach dem Einzug oder nach der Abgabe.