Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Schaden mit geringem Reparaturaufwand, etwa ein Kratzer im Parkett, eine Schramme am Türrahmen oder ein abgeschlagener Möbelfuss. Eine gesetzliche Betragsgrenze gibt es nicht.
Beispiel: Beim Hinaustragen des Sofas schürfen die Helfer die Farbe am Türrahmen im Treppenhaus ab. Die Verwaltung lässt die Stelle ausbessern, und weil die Rechnung unter dem Selbstbehalt liegt, bezahlt der Mieter sie direkt.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Beim Zügeln entstehen kleine Schäden häufig: an Wänden, Böden, Lift und Treppenhaus oder am eigenen Umzugsgut. Ob man sie meldet, selbst bezahlt oder bei der Wohnungsabgabe bespricht, beeinflusst die Kosten, das Mietzinsdepot und die künftige Versicherungsprämie.
Was dazugehört
- Fotos des Schadens mit Datum, am besten ergänzt durch Vorher-Fotos.
- Eine Offerte oder Rechnung für die Reparatur, um den Betrag mit dem Selbstbehalt zu vergleichen.
- Die Klärung der Ursache: Sie selbst, Helfer oder die Umzugsfirma.
- Bei der Wohnungsabgabe ein Eintrag im Übergabeprotokoll.
Worauf man achten sollte
- Auch kleine Schäden sofort festhalten, denn was erst Wochen später auffällt, lässt sich schwer zuordnen.
- Schäden durch die Umzugsfirma direkt bei der Ablieferung auf Lieferschein oder Protokoll vermerken.
- Normale Abnützung nicht als Schaden akzeptieren, denn dafür muss der Mieter bei der Abgabe nicht bezahlen.
Kosten, Fristen oder Regeln
Ob sich eine Meldung lohnt, hängt vom Selbstbehalt ab, der bei Privathaftpflichtpolicen meist zwischen CHF 200 und 500 liegt. Bei Schäden unter etwa CHF 400 bis 500 lohnt es sich oft nicht, die Versicherung einzuschalten, zumal mehrere Schadenmeldungen in wenigen Jahren die Prämie erhöhen können. Bei der Wohnungsabgabe muss der Mieter für beschädigte Einrichtungen in der Regel nur den Zeitwert übernehmen, der sich nach der Lebensdauer richtet.
Abgrenzung
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Haftpflichtschaden oder Sachschaden, für den grundsätzlich jemand einstehen muss. Normale Abnützung, etwa leicht vergilbte Wände oder Gebrauchsspuren im Boden, ist dagegen kein Schaden und geht nicht zulasten des Mieters.