Glossar · Wohn- und Lebenslagen

Barrierefreie Wohnung

Kurz erklärt Bedeutung, Umzugsbezug und Abgrenzung
Wofür
Situation einordnenHaushalt und Vertrag
Relevant bei
WohnungswechselFamilie, WG, Barrierefreiheit
Vorher prüfen
PflichtenVertrag, Anmeldung, Zugang
Grenze
keine SozialberatungFachstellen helfen weiter

Eine barrierefreie Wohnung ist ohne Stufen erreichbar und lässt sich mit Rollstuhl oder Rollator selbstständig nutzen. In der Schweiz spricht man meist von hindernisfrei; Massstab ist die Norm SIA 500.

Begriff im Einsatz

Beispiel: Eine Frau mit Rollator sucht nach einer Hüftoperation eine neue Wohnung. Das Inserat verspricht barrierefrei, vor Ort zeigen sich aber eine Stufe beim Eingang und eine Dusche mit hohem Rand.

Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist

Bei einem Umzug mit Rollstuhl, Rollator oder Pflegebedarf entscheidet der Zugang über den ganzen Ablauf: Passen Hilfsmittel, Pflegebett und Möbel durch Türen und Lift, und ist der Weg vom Parkplatz zur Haustür stufenlos? Was bei der Besichtigung übersehen wird, lässt sich später nur mit Zustimmung der Vermieterschaft und oft mit Kosten ändern.

Was dazugehört

  • Stufenloser Zugang vom Trottoir oder Parkplatz bis zur Wohnungstür, bei Bedarf mit Rampe oder Lift.
  • Genügend breite Türen und eine Liftkabine, in der ein Rollstuhl mit Begleitperson Platz hat.
  • Schwellenlose Übergänge, auch zu Balkon und Dusche, sowie Bewegungsflächen in Bad und Küche.
  • Schalter, Briefkasten und Türöffner in erreichbarer Höhe.

Worauf man achten sollte

  • Nehmen Sie zur Besichtigung einen Doppelmeter mit und messen Sie Türen, Lift und Duschbereich selbst nach.
  • Lassen Sie Umbauten wie Haltegriffe vor dem Einzug schriftlich bewilligen und festhalten, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.
  • Planen Sie Hilfsmittel, Medikamente und Pflegeunterlagen am Zügeltag separat ein.

Kosten, Fristen oder Regeln

Barrierefrei ist in Inseraten kein geschützter Ausdruck. Für grössere Neubauten verlangen das Behindertengleichstellungsgesetz und die kantonalen Baugesetze hindernisfreie Zugänge; die Ausführung regelt die Norm SIA 500. Bauliche Änderungen in einer Mietwohnung brauchen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Ob die IV Anpassungen mitfinanziert, klärt die kantonale IV-Stelle.

Abgrenzung

Barrierefrei heisst: von Anfang an ohne Hindernisse nutzbar. Eine anpassbare Wohnung wird erst mit Umbauten rollstuhlgerecht. Eine Senioren-WG beschreibt dagegen eine Wohnform, nicht die Bauweise.

Kurz eingeordnet: Fragen Sie die Verwaltung schon vor der Besichtigung nach den Lichtmassen von Lift und Türen; was am Zügeltag bei Rollstuhl, Pflege und Zugang zu planen ist, zeigt Barrierefreier Umzug: Rollstuhl, Pflege, Zugang.