Glossar · Wohnen in der Schweiz

Betreibungsauszug

Kurz erklärt Bedeutung, Umzugsbezug und Abgrenzung
Wofür
Zahlungsfähigkeit belegenfür die Wohnungsbewerbung
Relevant bei
BewerbungDossier für die Verwaltung
Vorher prüfen
AktualitätVerwaltung gibt Alter vor
Zuständig
Betreibungsamtam Wohnort

Der Betreibungsauszug, auch Betreibungsregisterauszug genannt, ist eine Bescheinigung des Betreibungsamts, ob gegen eine Person Betreibungen eingetragen sind. Bei Wohnungsbewerbungen gehört er fast immer ins Dossier.

Begriff im Einsatz

Beispiel: Ein Paar bewirbt sich nach der Besichtigung um eine Wohnung in Winterthur. Die Verwaltung verlangt von beiden einen Betreibungsauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Weil er erst vor einem halben Jahr zugezogen ist, legt er zusätzlich einen Auszug vom früheren Wohnort bei.

Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist

Für Verwaltungen ist der Auszug ein schneller Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit; fehlt er, wird ein Dossier bei gefragten Wohnungen oft gar nicht geprüft. Auch wer vorzeitig auszieht und einen Nachmieter vorschlägt, braucht von dieser Person einen aktuellen Auszug.

Was dazugehört

  • Bestellung beim Betreibungsamt des Wohnorts, am Schalter, per Post oder online.
  • Identitätsnachweis bei der Bestellung, etwa eine Kopie der Identitätskarte.
  • Eingetragene Betreibungen und Pfändungen der letzten fünf Jahre, auch bereits bezahlte Betreibungen.
  • Ein eigener Auszug pro Person: Bei Paaren und WGs braucht ihn jede Mietpartei.

Worauf man achten sollte

  • Bestellen Sie den Auszug erst, wenn Sie aktiv suchen; Verwaltungen akzeptieren ihn meist nur, wenn er nicht älter als drei Monate ist.
  • Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen, legen Sie auch einen Auszug vom früheren Wohnort bei, weil jeder Auszug nur das ausstellende Betreibungsamt abdeckt.
  • Haben Sie gegen eine ungerechtfertigte Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, können Sie frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beantragen, dass sie Dritten nicht mehr angezeigt wird.

Kosten, Fristen oder Regeln

Die Gebühr ist in der Gebührenverordnung zum SchKG schweizweit festgelegt und beträgt CHF 17, mit Zustellung per Post oder elektronisch CHF 18 (eingeschrieben CHF 22). Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht, die drei Monate sind eine Vorgabe der Verwaltungen. Zurückgezogene oder aufgehobene Betreibungen werden Dritten nicht bekanntgegeben.

Abgrenzung

Der Betreibungsauszug zeigt nur Betreibungen, keine laufenden Kredite oder Leasingverträge. Die Mieterauskunft der bisherigen Liegenschaftsverwaltung bestätigt dagegen, dass Sie die Miete pünktlich bezahlt haben; viele Verwaltungen verlangen beides.

Kurz eingeordnet: Legen Sie den Auszug als PDF zusammen mit Lohnnachweis und Ausweiskopie in ein einziges Bewerbungsdossier; was sonst hineingehört, zeigt Wohnungsbewerbung Schweiz.