Ein Energieversorger ist das Unternehmen, das eine Wohnung mit Strom und je nach Ort auch mit Gas, Wasser oder Fernwärme beliefert. In der Schweiz ist für Privathaushalte der lokale Versorger am Wohnort zuständig.
Beispiel: Ein Mieter zieht am 1. Oktober von Luzern nach Kriens. Er meldet sich zwei Wochen vorher beim Versorger der neuen Adresse an, meldet die alte Wohnung per Auszugstag ab und fotografiert bei beiden Übergaben den Zählerstand.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Den Stromlieferanten können Privathaushalte in der Schweiz nicht frei wählen. Wer einzieht, wird Kunde des Versorgers, in dessen Netzgebiet die Wohnung liegt. Ohne An- und Abmeldung läuft der Zähler an der alten Adresse weiter auf Ihren Namen, oder Sie übernehmen an der neuen Adresse den Verbrauch des Vormieters.
Was dazugehört
- Anmeldung beim Versorger der neuen Adresse mit Einzugsdatum, Zählernummer und Korrespondenzadresse.
- Abmeldung an der alten Adresse mit Auszugsdatum, Endstand und neuer Adresse für die Schlussrechnung.
- Zählerstände am Übergabetag, bei Doppeltarif Hoch- und Niedertarif getrennt notiert.
- Wahl des Stromprodukts, etwa Standardmix oder Solarstrom, sofern der Versorger mehrere anbietet.
Worauf man achten sollte
- Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem Einzug an; die Zählernummer erfahren Sie von der Verwaltung.
- Tragen Sie die Zählerstände ins Übergabeprotokoll ein und fotografieren Sie den Zähler mit lesbarer Zählernummer.
- Prüfen Sie die Schlussrechnung der alten Wohnung auf Endstand und bereits bezahlte Akontobeträge.
Kosten, Fristen oder Regeln
Haushalte mit einem Verbrauch unter 100'000 kWh pro Jahr bleiben in der Grundversorgung des lokalen Versorgers. Die Tarife legt der Versorger jährlich fest; die Strompreise aller Gemeinden veröffentlicht die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Heizung und Warmwasser laufen in Mietwohnungen oft über die Nebenkosten.
Abgrenzung
Der Energieversorger rechnet den Wohnungsstrom direkt mit Ihnen ab, Allgemeinstrom und Heizung laufen meist über die Nebenkosten der Verwaltung. Die Gemeindeanmeldung informiert ihn nicht überall; über eUmzug lässt er sich nur in einem Teil der Gemeinden mitmelden.