Glossar · Wohnen in der Schweiz

Hauswart

Kurz erklärt Bedeutung, Umzugsbezug und Abgrenzung
Wofür
Wohnalltag verstehenHaus, Verwaltung, Regeln
Relevant bei
Einzug & AuszugNachbarn, Hauswart, Abgabe
Vorher prüfen
ZuständigkeitVerwaltung, Vertrag, Hausordnung
Regeln
Hausordnung & Gemeindeje nach Ort verschieden

Der Hauswart, regional auch Abwart genannt, betreut eine Liegenschaft im Auftrag von Eigentümer oder Verwaltung: Er reinigt gemeinsame Flächen, kontrolliert Haustechnik und Umgebung und erledigt kleine Reparaturen.

Begriff im Einsatz

Beispiel: Eine Woche vor dem Umzug ruft eine Mieterin den Hauswart an. Er hängt am Zügeltag Schutzdecken in den Lift, zeigt, wo der Umzugswagen auf dem Areal kurz halten darf, und erklärt, wo der Karton nach dem Auspacken entsorgt wird.

Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist

Beim Umzug ist der Hauswart oft die erste Ansprechperson vor Ort: Er kennt Lift, Zufahrt, Waschküche und Abfallraum und ist beim Einzug manchmal bei der Schlüsselübergabe dabei. Für den Ablauf am Zügeltag ist er deshalb eine wertvolle Hilfe. Rechtlich wichtige Erklärungen wie Kündigung oder Mängelrüge gehören aber nicht zu ihm, sondern schriftlich an die Verwaltung.

Was dazugehört

  • Reinigung von Treppenhaus, Eingang und gemeinsamen Räumen, soweit sie nicht den Mietern übertragen ist.
  • Kontrolle von Heizung, Lift, Beleuchtung und Umgebung, oft auch Schneeräumung und Gartenpflege.
  • Kleine Reparaturen und Meldung grösserer Schäden an die Verwaltung.
  • Je nach Liegenschaft Schlüsselverwaltung, Waschküchenplan und Abfallbewirtschaftung.

Worauf man achten sollte

  • Informieren Sie den Hauswart der alten und der neuen Liegenschaft frühzeitig über Ihren Zügeltermin.
  • Melden Sie Mängel zusätzlich schriftlich an die Verwaltung, auch wenn der Hauswart schon Bescheid weiss.
  • Fragen Sie vor dem Auszug, worauf bei der Abnahme besonders geachtet wird, etwa bei Storen oder Abläufen.

Kosten, Fristen oder Regeln

Die Kosten der Hauswartung dürfen Ihnen nur als Nebenkosten verrechnet werden, wenn das im Mietvertrag besonders vereinbart ist (Art. 257a OR). Kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die zum gewöhnlichen Unterhalt gehören, müssen Mieter nach Ortsgebrauch selbst erledigen (Art. 259 OR). Rufen Sie dafür den Hauswart, kann ein angemessener Aufwand weiterverrechnet werden.

Abgrenzung

Der Hauswart kümmert sich um den Betrieb des Hauses vor Ort. Die Liegenschaftsverwaltung vertritt dagegen den Eigentümer: Sie schliesst Mietverträge ab, rechnet Nebenkosten ab und ist Adressatin von Kündigungen und Mängelrügen.

Kurz eingeordnet: Notieren Sie Namen und Telefonnummer des Hauswarts schon bei der Besichtigung, damit Sie Lift, Zufahrt und Abfallraum vor dem Zügeltag direkt klären können.