Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Sicherheit, bei der ein Dritter anstelle eines Bankdepots für Forderungen der Vermieterschaft einsteht. Bürgen sind meist Versicherer, Privatpersonen oder Sozialdienste.
Beispiel: Ein Student hat die Kaution für sein erstes Zimmer nicht flüssig. Sein Vater verbürgt sich schriftlich bis zum Kautionsbetrag, und die Verwaltung akzeptiert die Bürgschaft anstelle eines Depots.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Eine Bürgschaft ermöglicht den Einzug, ohne dass mehrere Monatsmieten auf einem Sperrkonto blockiert werden, etwa wenn die alte Kaution noch nicht freigegeben ist. Sie verschiebt aber nur die Finanzierung: Muss der Bürge zahlen, holt er das Geld bei Ihnen zurück.
Was dazugehört
- Der Bürge: ein Versicherer, eine Privatperson oder eine Stelle wie der Sozialdienst.
- Eine Bürgschaftserklärung mit einem bezifferten Höchstbetrag.
- Die Zustimmung der Vermieterschaft; verlangt der Vertrag ein Depot, muss sie eine Bürgschaft nicht annehmen.
- Bei einem Versicherer zusätzlich eine jährliche Prämie und ein Zertifikat für die Verwaltung.
Worauf man achten sollte
- Verbürgt sich eine Privatperson für mehr als CHF 2'000, ist eine öffentliche Beurkundung nötig; bis zu diesem Betrag genügt die eigenhändige Angabe des Haftungsbetrags in der Urkunde (Art. 493 OR).
- Eine verheiratete Person braucht für die Bürgschaft die schriftliche Zustimmung ihres Ehepartners (Art. 494 OR).
- Lösen Sie die Bürgschaft nach dem Auszug erst auf, wenn die Vermieterschaft schriftlich bestätigt, dass keine Forderungen mehr bestehen.
Kosten, Fristen oder Regeln
Eine kommerzielle Mietkautionsbürgschaft kostet häufig etwa 4 bis 5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Diese Prämie ist verloren und keine Rücklage. Eine private Bürgschaft kostet keine Prämie (über CHF 2'000 fallen Gebühren für die öffentliche Beurkundung an), verpflichtet den Bürgen aber persönlich bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
Abgrenzung
Die Mietkautionsversicherung ist die kommerzielle Form der Bürgschaft mit jährlicher Prämie. Mietkautionsbürgschaft ist breiter und umfasst auch Bürgschaften von Privatpersonen oder Sozialdiensten; vom Mietzinsdepot unterscheiden sich beide, weil kein Geld auf einem Sperrkonto liegt.