Glossar · Wohnungsabgabe

Reinigungspauschale

Kurz erklärt Bedeutung, Umzugsbezug und Abgrenzung
Wofür
Abgabe belegenZustand, Reinigung, Schlüssel
Relevant bei
ÜbergabeterminProtokoll und Fotos
Vorher prüfen
Mängel & Nachweisenicht vorschnell unterschreiben
Massgebend
Protokollvon beiden unterschrieben

Eine Reinigungspauschale ist ein fester Betrag für die Reinigung einer Wohnung, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Üblich ist sie als Festpreis einer Reinigungsfirma oder im Mietvertrag.

Begriff im Einsatz

Beispiel: Sie erhalten für die Endreinigung Ihrer 3.5-Zimmer-Wohnung eine Offerte mit Pauschale inklusive Abnahmegarantie. Erst beim genauen Lesen sehen Sie, dass Storen und Balkon nicht enthalten sind und separat verrechnet würden.

Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist

Eine Pauschale schafft Kostensicherheit, wenn klar ist, was sie umfasst. Ist sie unklar formuliert, wird sie bei Auszug, Endreinigung oder Abnahme schnell mit Garantie, Nachreinigung und Schadenersatz vermischt. Verlangt die Verwaltung nach der Abgabe pauschal einen Betrag für die Reinigung, ist ohne Beleg Vorsicht geboten.

Was dazugehört

  • Der Leistungsumfang: welche Räume, Geräte, Fenster, Storen, Balkon und Nebenräume enthalten sind.
  • Die Angabe, ob eine Abnahmegarantie mit kostenloser Nachreinigung inbegriffen ist.
  • Mögliche Zuschläge, etwa für Storen, einen stark verschmutzten Backofen oder spezielle Bodenbeläge.
  • Der Termin und ob Anfahrt und Reinigungsmittel im Betrag enthalten sind.

Worauf man achten sollte

  • Vergleichen Sie Pauschalen nur bei gleichem Leistungsumfang und lassen Sie sich diesen schriftlich bestätigen.
  • Will die Verwaltung eine Reinigungspauschale vom Mietzinsdepot abziehen, verlangen Sie eine detaillierte Rechnung.
  • Prüfen Sie im Mietvertrag, ob bereits eine Pauschale für die Schlussreinigung vereinbart ist, bevor Sie zusätzlich eine Firma buchen.

Kosten, Fristen oder Regeln

Eine Reinigungspauschale sollte als klarer Frankenbetrag oder als Bestandteil der Endreinigung ausgewiesen sein. Realistische Beträge hängen stark von Wohnungsgrösse, Zustand und Abnahmegarantie ab. Für den Mietvertrag gilt eine Grenze: Vereinbarungen, mit denen sich Mieter im Voraus zu einer Entschädigung verpflichten, die über die Deckung des tatsächlichen Schadens hinausgeht, sind nach Art. 267 Abs. 2 OR nichtig.

Abgrenzung

Die Pauschale beschreibt nur, wie abgerechnet wird. Die Abnahmegarantie regelt dagegen, ob die Firma bei Beanstandungen kostenlos nachreinigt. Eine Pauschale ohne Garantie sichert die Abnahme nicht ab.

Kurz eingeordnet: Die Endreinigung mit Abnahmegarantie lässt sich zusammen mit dem Umzug als Leistung anfragen – siehe Umzugsleistungen.