Eine Wohnsitzbestätigung ist ein amtlicher Nachweis der Gemeinde, dass eine Person an einer bestimmten Adresse angemeldet ist. Ausgestellt wird sie von der Einwohnerkontrolle.
Beispiel: Ein Angestellter mit Ausweis B zieht von Luzern nach Zug. Weil sich damit der Kanton für die Quellensteuer ändert, verlangt der Arbeitgeber eine Wohnsitzbestätigung. Diese bestellt der Angestellte nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Zug.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
Nach einem Umzug wollen Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Schulen oder ausländische Behörden oft einen amtlichen Beleg der neuen Adresse. Die Bestätigung erhalten Sie erst, wenn die Anmeldung in der neuen Gemeinde abgeschlossen ist – wer sich spät anmeldet, wartet auch länger auf den Nachweis.
Was dazugehört
- Personalien, Adresse und Zuzugsdatum, je nach Gemeinde auch Zivilstand und Heimatort oder Nationalität.
- Bestellung am Schalter der Einwohnerkontrolle, schriftlich oder in vielen Gemeinden online.
- Pass oder Identitätskarte, wenn Sie die Bestätigung am Schalter abholen.
- Bei eUmzug: Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Umzugsmeldung als PDF; eine Wohnsitzbestätigung bestellen Sie bei Bedarf separat bei der neuen Gemeinde.
Worauf man achten sollte
- Fragen Sie nach, welche Form die Stelle verlangt, etwa Original mit Stempel oder ein Ausstellungsdatum, das nicht zu weit zurückliegt.
- Bestellen Sie die Bestätigung bei der neuen Gemeinde; die alte kann nur den früheren Wohnsitz bestätigen.
- Für Behörden im Ausland kann zusätzlich eine Beglaubigung mit Apostille nötig sein, die die kantonale Staatskanzlei ausstellt.
Kosten, Fristen oder Regeln
Manche Gemeinden verlangen für die Wohnsitzbestätigung eine kleine Bearbeitungsgebühr, andere stellen sie gratis aus. Eine schweizweit einheitliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht: Die Stelle, die den Nachweis verlangt, legt fest, wie aktuell er sein muss. Den Tarif nennt die Website Ihrer Einwohnerkontrolle.
Abgrenzung
Die Wohnsitzbestätigung belegt nur, wo jemand angemeldet ist. Ob eine ausländische Person in der Schweiz wohnen und arbeiten darf, zeigt die Aufenthaltsbewilligung B oder C. Die Wohnbestätigung des Vermieters belegt dagegen das Mietverhältnis und dient als Unterlage für die Anmeldung.