Die Wohnungsübergabe ist die Rückgabe oder Übernahme einer Wohnung samt Schlüssel, Zustandserfassung und Protokoll. Sie findet beim Auszug wie beim Einzug statt.
Beispiel: Ihr Nachmieter zieht am Tag nach Ihrem Auszug ein. Die Verwaltung legt beide Termine zusammen: Sie geben die Wohnung ab, der Nachmieter übernimmt sie direkt danach, und strittige Spuren lassen sich vor Ort einem der beiden Protokolle zuordnen.
Warum der Begriff beim Umzug wichtig ist
An diesem Termin laufen Zustand, Protokoll, Schlüssel und offene Mängel zusammen. Was dort notiert oder nicht notiert wird, entscheidet über Nachreinigung, Schadenersatz und die Freigabe des Mietzinsdepots. Ungenauigkeiten werden schnell teuer.
Was dazugehört
- Der sichtbare Zustand aller Räume, Nebenräume und Geräte.
- Schlüssel, Zählerstände, Fotos und Unterschriften.
- Mängel, Gebrauchsspuren und besprochene Reparaturen.
- Ein Protokoll, das festhält, was akzeptiert und was bestritten wird.
Worauf man achten sollte
- Fotografieren Sie die Wohnung vor und während der Übergabe.
- Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Ihre wichtigen Bemerkungen darin stehen.
- Klären Sie zusätzliche Reinigungen vor Ort, bevor daraus eine umstrittene Rechnung wird.
Kosten, Fristen oder Regeln
Kosten hängen vom tatsächlichen Zustand, von der normalen Abnützung und von den Vereinbarungen im Protokoll ab; Beträge sollten nicht ohne Beleg vom Mietzinsdepot abgezogen werden. Rechtlich gilt Art. 267 OR: Die Wohnung ist im Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Nach Art. 267a OR muss die Vermieterschaft erkennbare Mängel sofort melden, sonst verliert sie ihre Ansprüche.
Abgrenzung
Wohnungsübergabe ist der neutrale Sammelbegriff: Aus Sicht der Mieter heisst derselbe Termin Wohnungsabgabe, aus Sicht der Vermieterschaft Wohnungsabnahme. Beim Einzug entsteht dabei das Antrittsprotokoll, beim Auszug das Abnahme- oder Übergabeprotokoll.