Das Mietzinsdepot ist rechtlich dein Vermögen und dient zugleich dem Vermieter als Sicherheit. Es kann zwar grundsätzlich Gegenstand einer Betreibung sein, ist aber durch den Sicherungszweck zugunsten des Vermieters belastet – andere Gläubiger kommen nur an einen allfälligen Überschuss.
Weil das Depot dem Vermieter als Sicherheit für seine Forderungen dient, geht dieses Sicherungsrecht anderen Gläubigern vor. Gepfändet werden kann daher höchstens, was nach Befriedigung des Vermieters übrig bleibt – in der Praxis kommt das selten vor.
Umgekehrt schützt dich die Sperrkonto-Pflicht: Weil das Depot auf deinen Namen lautet (Art. 257e Abs. 1 OR), gehört es nicht zum Vermögen des Vermieters und fällt auch bei dessen Konkurs nicht in die Masse – dein Geld ist vor den Gläubigern des Vermieters geschützt.
Geht es bei dir um eine konkrete Betreibung, klärst du die Lage am besten direkt mit dem Betreibungsamt oder einer Schuldenberatung.
- Depot = dein Vermögen, dient als Sicherheit
- Vermieter-Sicherung geht vor
- Andere Gläubiger nur am Überschuss
- Geschützt vor Gläubigern/Konkurs des Vermieters