FAQ · Ummelden

Kann ich mich ohne Mietvertrag anmelden?

Grundsätzlich ja – der Mietvertrag ist nicht überall Pflicht. Wohnen Sie bei Eltern, Partner:in oder zur Untermiete, verlangen viele Gemeinden aber eine Wohngeber- bzw. Untermietbestätigung als Nachweis.

Die Gemeinde will belegt haben, dass Sie tatsächlich an der Adresse wohnen. Als Nachweis dient der Mietvertrag – oder, wenn Sie keinen haben, eine kurze Bestätigung der Person, bei der Sie wohnen (mit deren Unterschrift und Adresse). Bei Wohneigentum genügt meist der Kaufvertrag bzw. der Grundbuchauszug.

Für besondere Situationen – Wohnen in einer WG, bei den Eltern, in Untermiete oder ohne festen Wohnsitz – fragen Sie am besten vorab bei der Einwohnerkontrolle, welche Bestätigung sie akzeptiert. Welche Unterlagen sonst nötig sind, steht unter «Welche Dokumente brauche ich für die Ummeldung?»

Auf einen Blick
  • Mietvertrag nicht überall Pflicht
  • Sonst: Wohngeberbestätigung
  • Eigentum: Kaufvertrag / Grundbuch
  • Sonderfall vorab mit Gemeinde klären
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde nachfragen.