Grundsätzlich ja – der Mietvertrag ist nicht überall Pflicht. Wohnen Sie bei Eltern, Partner:in oder zur Untermiete, verlangen viele Gemeinden aber eine Wohngeber- bzw. Untermietbestätigung als Nachweis.
Die Gemeinde will belegt haben, dass Sie tatsächlich an der Adresse wohnen. Als Nachweis dient der Mietvertrag – oder, wenn Sie keinen haben, eine kurze Bestätigung der Person, bei der Sie wohnen (mit deren Unterschrift und Adresse). Bei Wohneigentum genügt meist der Kaufvertrag bzw. der Grundbuchauszug.
Für besondere Situationen – Wohnen in einer WG, bei den Eltern, in Untermiete oder ohne festen Wohnsitz – fragen Sie am besten vorab bei der Einwohnerkontrolle, welche Bestätigung sie akzeptiert. Welche Unterlagen sonst nötig sind, steht unter «Welche Dokumente brauche ich für die Ummeldung?»
- Mietvertrag nicht überall Pflicht
- Sonst: Wohngeberbestätigung
- Eigentum: Kaufvertrag / Grundbuch
- Sonderfall vorab mit Gemeinde klären