Massgebend ist dein effektives Einzugsdatum: Du meldest dich auf diesen Stichtag um, nicht beliebig früh. Die Meldung selbst kannst du aber meist ein paar Tage im Voraus einreichen – mit dem Einzugsdatum als Termin.
Dein gesetzlicher Wohnsitz ist dort, wo dein Lebensmittelpunkt liegt. Bei einer Mietüberschneidung mit zwei Wohnungen meldest du dich also per Einzugsdatum am neuen Ort an – einen zweiten Hauptwohnsitz gibt es nicht.
Über eUmzug kannst du das Zuzugsdatum in der nahen Zukunft angeben und die Meldung vorab erfassen. Hast du die 14-Tage-Frist knapp verpasst, ist auch eine Anmeldung kurz nach dem Einzug problemlos – wichtig ist, dass du dich überhaupt fristnah meldest.
Auf einen Blick
- Stichtag = tatsächlicher Einzug
- Meldung vorab erfassbar (mit Einzugsdatum)
- Nur ein Hauptwohnsitz
- Zwei Wohnungen: Wohnsitz = Lebensmittelpunkt
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde nachfragen.