In der Schweiz sind Umzugskosten nur bei einem beruflich bedingten Umzug als Berufskosten abziehbar – etwa wenn ein Stellenwechsel oder eine Versetzung den Umzug nötig macht.
Ein rein privater Umzug ist in der Regel nicht abzugsfähig. Bei beruflichem Anlass können Sie die effektiven, belegten Kosten (Transport, allenfalls doppelte Miete) geltend machen – die Details und Grenzen unterscheiden sich je nach Kanton.
Auf einen Blick
- Beruflich bedingt: abziehbar
- Privat: in der Regel nicht
- Belege aufbewahren
- Kantonale Unterschiede beachten
Richtwert (Stand 2026), Orientierung ohne Gewähr. Tatsächliche Kosten je nach Anbieter, Kanton, Aufwand und Termin – für eine verbindliche Zahl mehrere Offerten einholen.