Ja, der Vermieter kann ordentlich kündigen – bei Wohnungen mit mindestens drei Monaten Frist auf einen Termin und mit amtlichem Formular. Sie können die Kündigung anfechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.
Damit eine Vermieter-Kündigung gültig ist, muss sie auf dem amtlich genehmigten Formular erfolgen – sonst ist sie nichtig. Bei einer Familienwohnung muss der Vermieter beiden Ehegatten separat kündigen.
Halten Sie die Kündigung für missbräuchlich, können Sie sie innert 30 Tagen anfechten. Unabhängig davon können Sie eine Erstreckung verlangen: bei Wohnungen bis zu vier Jahre, wenn die Kündigung für Sie eine Härte bedeutet und keine überwiegenden Interessen des Vermieters entgegenstehen.
Kündigt nicht der Eigentümer selbst, sondern die Hausverwaltung, ist das gültig – sofern sie dazu bevollmächtigt ist, was bei beauftragten Verwaltungen die Regel ist. Im Zweifel können Sie eine Vollmacht verlangen.
- Vermieter: 3 Monate + amtliches Formular
- Ohne Formular = nichtig
- Anfechtbar binnen 30 Tagen
- Erstreckung bis 4 Jahre möglich