Es kommt auf den Lebensmittelpunkt an. Wer unter der Woche auswärts wohnt und am Wochenende zur Familie zurückkehrt, behält dort den Hauptwohnsitz und meldet am Studien- oder Arbeitsort einen Wochenaufenthalt.
Den zivilrechtlichen Wohnsitz – den Hauptwohnsitz – hat man nur an einem Ort: dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Studierende behalten ihn häufig bei den Eltern und melden sich am Studienort als Wochenaufenthalter:in an. Dafür hinterlegt man statt des Heimatausweises eine Bestätigung des Hauptwohnsitzes (Heimatausweis für Wochenaufenthalter).
Verlagert sich Ihr Lebensmittelpunkt dauerhaft an den neuen Ort – etwa nach dem Studium mit fester Stelle und eigenem Haushalt –, müssen Sie den Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Steuern und politische Rechte richten sich in der Regel nach dem Hauptwohnsitz.
- Nur ein Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt)
- Auswärts unter der Woche: Wochenaufenthalt
- Studierende oft Hauptwohnsitz bei Eltern
- Lebensmittelpunkt verlagert → ummelden