FAQ · Ummelden

Müssen sich Studierende und Wochenaufenthalter ummelden?

Es kommt auf den Lebensmittelpunkt an. Wer unter der Woche auswärts wohnt und am Wochenende zur Familie zurückkehrt, behält dort den Hauptwohnsitz und meldet am Studien- oder Arbeitsort einen Wochenaufenthalt.

Den zivilrechtlichen Wohnsitz – den Hauptwohnsitz – hat man nur an einem Ort: dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Studierende behalten ihn häufig bei den Eltern und melden sich am Studienort als Wochenaufenthalter:in an. Dafür hinterlegt man statt des Heimatausweises eine Bestätigung des Hauptwohnsitzes (Heimatausweis für Wochenaufenthalter).

Verlagert sich Ihr Lebensmittelpunkt dauerhaft an den neuen Ort – etwa nach dem Studium mit fester Stelle und eigenem Haushalt –, müssen Sie den Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Steuern und politische Rechte richten sich in der Regel nach dem Hauptwohnsitz.

Auf einen Blick
  • Nur ein Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt)
  • Auswärts unter der Woche: Wochenaufenthalt
  • Studierende oft Hauptwohnsitz bei Eltern
  • Lebensmittelpunkt verlagert → ummelden
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde nachfragen.