FAQ · Kaution

Muss ich das Mietzinsdepot in der Steuererklärung angeben?

Ja. Das Mietzinsdepot ist dein Vermögen und gehört ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung. Auch die Zinsen sind als Vermögensertrag zu deklarieren. Absetzen von den Steuern kannst du die Kaution dagegen nicht.

Weil das Depot auf deinen Namen läuft, zählt es zu deinem steuerbaren Vermögen (Vermögenssteuer), und die – meist bescheidenen – Zinsen sind steuerbares Einkommen. Den nötigen Nachweis liefert der jährliche Saldo- und Zinsausweis deiner Depotbank.

Die Kaution selbst ist kein abzugsfähiger Aufwand: Sie ist eine Sicherheit, keine Ausgabe – du gibst sie nur an, du ziehst sie nicht ab. Details zur Vermögenssteuer unterscheiden sich je nach Kanton; im Zweifel hilft die Wegleitung deiner kantonalen Steuerverwaltung.

Auf einen Blick
  • Depot = steuerbares Vermögen
  • Zinsen = Vermögensertrag (Einkommen)
  • Nachweis: Saldo-/Zinsausweis der Bank
  • Nicht absetzbar – es ist eine Sicherheit
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.