FAQ · Kündigung

Muss ich meine Kündigung begründen?

Nein. Als Mieter kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Nur der Vermieter muss seine Kündigung auf Verlangen begründen.

Du musst weder erklären, warum du ausziehst, noch wohin. Das gilt für die ordentliche Kündigung auf einen Termin genauso wie für die Kündigung mit Nachmieter.

Umgekehrt muss die kündigende Partei – in der Praxis fast immer der Vermieter – eine Kündigung auf Verlangen schriftlich begründen (Art. 271 Abs. 2 OR). Fehlt eine sachliche Begründung oder ist sie treuwidrig, kannst du seine Kündigung anfechten.

Auf einen Blick
  • Mieter: kein Grund nötig
  • Auch nicht, wohin du ziehst
  • Vermieter: auf Verlangen begründen
  • Treuwidrige Vermieter-Kündigung ist anfechtbar
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.