Ja. In der Schweiz besteht Anmeldepflicht am neuen Wohnort und Abmeldepflicht am alten – beides innert Frist. Auch wer ins Ausland zieht, muss sich abmelden.
Die Meldepflicht ergibt sich aus den kantonalen Melde- und Niederlassungsgesetzen. Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde meldest du nur die Adressänderung. Beim Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung wichtig, weil sie Folgen für AHV, Krankenversicherung und Steuern hat.
Die Register müssen aktuell sein – davon hängen Stimm- und Wahlrecht, die korrekte Besteuerung und amtliche Post ab. Meldest du dich beim Wegzug nicht selbst ab, kann die Gemeinde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen. Wer die Meldung unterlässt, riskiert eine Busse. Bis wann du dich melden musst, steht unter «Bis wann muss ich mich ummelden?»
- Anmeldepflicht am neuen Ort
- Abmeldepflicht am alten Ort
- Gleiche Gemeinde: Adressänderung melden
- Wegzug ins Ausland: unbedingt abmelden