Ratgeber

Ruhezeiten Schweiz: Mittag, Nacht, Sonntag — was wirklich gilt

Aktualisiert am 27. April 2026
12 Min. Lesezeit
Wecker nachts in einem Schlafzimmer

Der Nachbar schraubt um halb zehn am Sonntagmorgen seinen Rasenmäher an. Der Mieter über Ihnen bohrt um neun Uhr abends ein Regal an die Wand. Aus der Wohnung gegenüber dröhnt seit Stunden ein Bass, der Ihr Glas auf dem Tisch zum Klirren bringt. Drei klassische Situationen, in denen sich jeder dieselbe Frage stellt: Darf der das überhaupt? Die kurze Antwort lautet meistens nein. Die lange Antwort steckt in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes, in Artikel 684 ZGB (übermässige Einwirkungen auf Nachbargrundstücke) und in Artikel 257f OR (Sorgfaltspflicht des Mieters) — überlagert von kantonalen Polizeireglementen und kommunalen Vorschriften. Dieser Ratgeber bringt Ordnung in das Chaos: konkrete Ruhezeiten in der Schweiz für Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne, Luzern und Zug, die zuständigen Behörden vom BAFU über die kantonalen Lärmschutzfachstellen bis zur Stadtpolizei, und der direkte Draht zu Mieterverband, Asloca und Casanostra — damit Sie beim nächsten Konflikt sofort wissen, ob Sie im Recht sind und wen Sie anrufen können.

Die allgemeinen Ruhezeiten in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das exakte Ruhezeiten vorschreibt. Geregelt wird das Ganze über drei Ebenen: das Umweltschutzgesetz mit der Lärmschutz-Verordnung, die kantonalen Polizeireglemente und die kommunalen Polizeiverordnungen. Hinzu kommen die Hausordnung im Mietvertrag und das Rücksichtnahmegebot aus Artikel 684 des Zivilgesetzbuchs, das übermässige Immissionen zwischen Nachbarn schlicht verbietet. In der Praxis haben sich aber drei feste Zeitfenster durchgesetzt, die in fast jeder Schweizer Gemeinde gelten.

Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr

Die Nachtruhe ist das wichtigste und am strengsten gehandhabte Zeitfenster. In praktisch allen Schweizer Gemeinden gilt sie von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens, an Wochenenden und Feiertagen häufig erst ab 8 Uhr. In dieser Zeit müssen Sie jede vermeidbare Lärmquelle ausschalten. Konkret heisst das: keine Waschmaschine, kein Tumbler, kein Staubsauger, keine Bohrmaschine, keine laute Musik, keine Partys auf dem Balkon und keine schreienden Diskussionen im Treppenhaus. Fernseher und Radio sind erlaubt, sofern sie auf Zimmerlautstärke laufen — also so leise, dass sie für Ihren Nachbarn nicht hörbar sind. In Mehrfamilienhäusern reicht in der Regel das Wort «Zimmerlautstärke» auf Zimmer zwei: Wenn der Nachbar Ihren Bass durch die Wand fühlt, ist die Grenze überschritten.

Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr

Die Mittagsruhe ist der grosse Unterschied zwischen der Schweiz und vielen anderen Ländern und für viele Mieter eine Überraschung. In der Mehrheit der Schweizer Wohnquartiere gilt zwischen 12 und 13 Uhr eine offizielle oder über die Hausordnung verankerte Mittagsruhe. Im Tessin und in Teilen der Romandie — etwa in Lugano und ländlichen Waadtländer Gemeinden — wird das Fenster auf 12 bis 14 Uhr ausgedehnt, in Lausanne offiziell bis 13.30 Uhr. Während dieser Zeit sind laute Tätigkeiten tabu: Rasen mähen, Hochdruckreiniger, Bohren, Hämmern, Heckenschere, lautes Musizieren. In ländlichen Gemeinden im Kanton Bern, Aargau oder Luzern wird die Mittagsruhe ernster genommen als in den dichten Innenstadt-Quartieren von Zürich (Kreis 4/5) oder Genf, wo der Mittag oft im Lärm des Verkehrs untergeht. Im Kanton Zug orientieren sich die Gemeinden an der Stadt Zug: 12–13 Uhr werktags, sonntags ganztags. Die zuständige Stelle für Grundsatzfragen ist die kantonale Lärmschutzfachstelle, koordiniert über das Netzwerk Cercle Bruit und das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Sonntagsruhe — der ganze Tag

Sonntag ist Sonntag, und das gilt in der Schweiz wörtlich. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen herrscht ganztägige Ruhe — von 0 bis 24 Uhr. Verboten sind alle Tätigkeiten, die über den normalen Alltagslärm hinausgehen. Sie dürfen weder Ihr Auto waschen noch Ihren Garten umgraben, weder bohren noch hämmern, weder den Rasen mähen noch die Hecke schneiden. Selbst der Hochdruckreiniger auf der Terrasse, der in Deutschland am Samstagnachmittag noch akzeptiert wäre, ist am Schweizer Sonntag ein klarer Verstoss. Dasselbe gilt für die acht offiziellen Feiertage wie Karfreitag, Auffahrt, 1. August oder Weihnachten.

Kantonale und kommunale Unterschiede

Die genauen Zeiten und vor allem die Höhe der Bussen sind in der Schweiz föderal geregelt, das heisst: Jeder Kanton und jede Gemeinde kocht ein eigenes Süppchen. Was in Basel-Stadt erlaubt ist, kann in Appenzell schon eine Anzeige nach sich ziehen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die zehn grössten Schweizer Städte und ihre wichtigsten Ruhezeiten.

Stadt / KantonNachtruheMittagsruheSonntagQuelle
Zürich22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeiverordnung Stadt Zürich
Genf22 – 7 Uhrkeine offizielleganztagsRèglement de police GE
Basel22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsÜbertretungsstrafgesetz BS
Bern22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeiverordnung Bern
Lausanne22 – 7 Uhr12 – 13.30 UhrganztagsRèglement police VD
Winterthur22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeiverordnung Winterthur
Luzern22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeireglement LU
Zug22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsOrdnungsbussenreglement Zug
St. Gallen22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeireglement SG
Lugano22 – 7 Uhr12 – 14 UhrganztagsRegolamento di polizia TI
Biel22 – 7 Uhr12 – 13 UhrganztagsPolizeireglement Biel

Wichtig: Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Sonderregeln für einzelne Quartiere oder Liegenschaften. Eine Hausordnung darf strenger sein als die Gemeindeverordnung, aber nicht grosszügiger. Wohnen Sie in einem Genossenschaftshaus mit erweiterter Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr, dann gilt diese — auch wenn die Stadt nur 12 bis 13 Uhr vorschreibt. Im Zweifel zählt immer die strengere Regelung. Das gleiche Prinzip gilt für die Wochenenden: In vielen Gemeinden beginnt die Werktagsruhe samstags bereits ab 17 oder 18 Uhr.

Rasen mähen am Sonntag — wirklich verboten?

Ja. Ohne Wenn und Aber. Der Rasenmäher gehört zu den klassischen Geräten, die in der Schweiz an Sonn- und Feiertagen ausnahmslos stillstehen müssen. Dasselbe gilt für Trimmer, Heckenschere, Laubbläser, Häcksler und Motorsäge. Auch der Akku-Rasenmäher zählt dazu, selbst wenn er deutlich leiser ist als ein Benziner. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Lautstärke, sondern der Charakter der Tätigkeit als typische Werktagsarbeit. Ein Sonntagnachmittag im Garten ist Erholungszeit der Nachbarschaft, und genau die soll geschützt werden.

Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes kennt zwar keine explizite Liste verbotener Geräte, aber die kantonalen Polizeireglemente und die ständige Praxis sind eindeutig. Wer am Sonntagmorgen den Rasenmäher anwirft, riskiert eine Ordnungsbusse, eine Anzeige durch den Nachbarn und im schlimmsten Fall ein Schreiben der Hausverwaltung mit Hinweis auf eine ausserordentliche Kündigung bei wiederholtem Verstoss.

Diese Tätigkeiten sind am Sonntag tabu

  • Rasen mähen mit Benzin- oder Elektromäher
  • Hecke schneiden mit Motor- oder Akku-Heckenschere
  • Hochdruckreiniger auf Terrasse, Auto oder Fassade
  • Bohren, Hämmern, Schleifen, Schrauben (Akkuschrauber inklusive)
  • Holz hacken, Brennholz spalten, Häckseln
  • Laubbläser oder Laubsauger
  • Auto waschen mit Schwamm und Eimer (in vielen Gemeinden verboten, in fast allen verpönt)
  • Möbel im Treppenhaus tragen (Umzug am Sonntag ist heikel — siehe unten)
  • Teppichklopfen auf Balkon oder Hofflächen
  • Lautes Musizieren ohne Schalldämpfer (auch akustische Instrumente)

Wäsche waschen am Sonntag — erlaubt oder nicht?

Hier scheiden sich die Geister. Das Bundesrecht verbietet das Wäschewaschen am Sonntag nicht, und moderne Maschinen unter 50 dB laufen praktisch geräuschlos. Entscheidend ist die Hausordnung: Sie kann Waschen an Sonn- und Feiertagen ausdrücklich untersagen — viele Genossenschaften (Wohnbaugenossenschaften Schweiz, ABZ Zürich, FGZ) tun das. In Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamem Waschraum ist die Sonntagsbenutzung in der Regel ohnehin im Waschplan ausgeschlossen. Faustregel: Eigene Maschine in der Wohnung tagsüber meist okay, Tumbler im Estrich oder zentraler Waschraum am Sonntag nicht.

An normalen Werktagen, also Montag bis Freitag, dürfen Sie zwischen 7 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 22 Uhr bohren, hämmern und sägen. Am Samstag gelten in den meisten Gemeinden dieselben Werktagsregeln, oft mit einer früheren Abendgrenze. Üblich ist: Samstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 oder 18 Uhr. Danach beginnt das verlängerte Wochenende, in dem nur noch leise Tätigkeiten erlaubt sind. Wer also am Samstagabend um 19 Uhr noch das IKEA-Regal zusammenschraubt, sollte mindestens den Akkuschrauber in der niedrigsten Stufe laufen lassen und keine grossen Löcher mehr in die Wand bohren.

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Musik am Abend — wo ist die Grenze?

Musik in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich erlaubt, aber sie darf die Nachbarn nicht stören. Tagsüber gilt die «übliche Wohnnutzung» als Massstab, am Abend nach 20 Uhr sollten Sie die Lautstärke deutlich zurücknehmen, ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke Pflicht. Eine Party mit Gästen in der eigenen Wohnung ist nicht verboten, sollte aber maximal ein- bis zweimal im Jahr stattfinden — und zwingend vorher den Nachbarn angekündigt werden. Ein Zettel im Treppenhaus mit Datum, Uhrzeit und einer Telefonnummer ist die Höflichkeitsform, die Sie vor 90 Prozent aller Reklamationen schützt.

Kinderlärm — die grosse Ausnahme

Eine Sonderregel gilt für Kinder. Kinderlärm wird von Schweizer Gerichten ausdrücklich als sozialadäquat eingestuft und ist auch während der Ruhezeiten in weitem Rahmen zu dulden. Schreiende Säuglinge in der Nacht, spielende Kleinkinder am Sonntagnachmittag, das Tapsen kleiner Füsse auf Parkett um halb sieben morgens — all das ist Teil des normalen Wohnens und kein Kündigungsgrund. Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder zur Ruhe zu zwingen, nur damit Nachbarn ungestört bleiben.

Anders sieht es aus, wenn Eltern bewusst nichts unternehmen, obwohl sie könnten. Wenn der Zehnjährige um 22.30 Uhr im Wohnzimmer Schlagzeug übt, ist die Toleranzgrenze überschritten. Die Faustregel: Spontaner, alterstypischer Kinderlärm ist erlaubt, planbarer Erziehungsverzicht nicht.

Wer setzt die Ruhezeiten durch?

Drei Stellen können bei Lärm einschreiten — und Sie sollten wissen, in welcher Reihenfolge Sie sie ansprechen.

1. Der Verursacher selbst. Klingt banal, ist aber der wichtigste Schritt. Über 70 Prozent aller Lärmkonflikte lassen sich mit einem höflichen Klingeln an der Nachbartür aus der Welt schaffen. Viele Menschen sind sich gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten andere stört. Sprechen Sie es persönlich an, sachlich, ohne Vorwurf. «Hallo, ich wohne unter dir und höre deinen Bass deutlich. Magst du den Lautsprecher etwas nach innen drehen?»

2. Die Hausverwaltung. Wenn das Gespräch nichts bringt, schreiben Sie der Hausverwaltung. Schriftlich, mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung. Bei den grossen Schweizer Verwaltungen — Wincasa, Privera, Livit, APG, Allreal — läuft das über ein Online-Formular oder Mieterportal; bei kleineren Liegenschaften reicht ein eingeschriebener Brief. Die Verwaltung hat aus dem Mietvertrag eine Pflicht, gegen Verstösse gegen die Hausordnung vorzugehen — sie kann den Mieter abmahnen und im Wiederholungsfall nach Art. 257f OR ausserordentlich kündigen. Wenn dauerhafter Lärm Ihre Wohnqualität beeinträchtigt, gilt das mietrechtlich als Mangel und berechtigt zur Mietzinsreduktion — typisch sind 10 bis 25 Prozent, je nach Schwere.

3. Die Polizei. Bei akutem, unerträglichem Lärm zur Nachtzeit oder bei einer eskalierenden Situation rufen Sie direkt die Polizei. In jeder Schweizer Gemeinde gilt die Notrufnummer 117. Zuständig ist die Stadtpolizei (Zürich, Bern, Winterthur), die Kantonspolizei (Basel-Stadt, Genf, Waadt) oder die regionale Polizeidienststelle. Die Patrouille kommt vorbei, klingelt und stellt Ruhe her — und kann je nach Verstoss eine Ordnungsbusse direkt vor Ort aussprechen. Bei Tierlärm gelten zusätzlich die Regeln aus dem Haustier-Ratgeber (Hundebellen, Katzenmiauen) und bei chronischen Lärmkonflikten lohnt der Blick in den Lärmbelästigung-Hub.

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Bussen und Konsequenzen

Die Höhe der Bussen variiert je nach Gemeinde und Schwere des Verstosses. In der Praxis bewegen sich Ordnungsbussen für einfache Ruhestörung zwischen CHF 100 und 500. In Zürich kostet eine nächtliche Lärmbelästigung in der Regel CHF 150, in Genf bis zu CHF 200, in Basel zwischen CHF 100 und 300. Wer die Ordnungsbusse nicht akzeptiert, riskiert eine Anzeige nach kantonalem Übertretungsstrafrecht — dann sprechen wir von Bussen bis CHF 1000 plus Verfahrenskosten. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstössen kann der Vermieter ausserdem eine ausserordentliche Kündigung nach Artikel 257f des Obligationenrechts aussprechen, mit einer verkürzten Frist von 30 Tagen.

So melden Sie einen Verstoss richtig

Wenn Sie sich entschliessen, einen Lärmverstoss formell zu melden, haben Sie zwei Wege: über die Hausverwaltung schriftlich oder über die Polizei direkt. Damit Ihre Beschwerde Wirkung hat, brauchen Sie Belege. Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms — am besten über mehrere Tage oder Wochen. Eine einzelne laute Nacht reicht selten für eine Kündigung des Verursachers, ein Protokoll über vier Wochen mit täglichen Vorfällen schon.

Mustertext für eine schriftliche Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wohne seit [Datum] in der Liegenschaft [Adresse], Wohnung [Nr.]. Seit mehreren Wochen wird die Hausordnung durch wiederholte Ruhestörung aus der Wohnung [Nr. / Stockwerk] verletzt. Konkret beobachte ich folgende Vorfälle:

  • [Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, Dauer]
  • [Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, Dauer]
  • [Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, Dauer]

Ich habe den Verursacher am [Datum] persönlich darauf angesprochen, ohne dass sich die Situation gebessert hat. Ich bitte Sie, im Rahmen der Hausordnung tätig zu werden und den betreffenden Mieter formell abzumahnen.

Freundliche Grüsse
[Name, Unterschrift, Datum]

Praxis-Tipp: Wann rufen Sie die Polizei?

Die Polizei rufen Sie nicht, weil der Nachbar zu laut Musik hört, sondern weil Sie sofortigen Schutz brauchen. Konkret: nach 22 Uhr, wenn deutliche Ruhestörung herrscht und ein Gespräch entweder nicht möglich oder zu riskant ist. Auch tagsüber können Sie anrufen, wenn der Lärm exzessiv ist — Dauerbohren über Stunden, Hochdruckreiniger am Sonntagmorgen, eskalierende Streitereien. Die Polizei kommt, schaut sich die Situation an und entscheidet vor Ort über das weitere Vorgehen. Wichtig: Sie protokolliert ihren Einsatz, und dieses Protokoll ist später ein wertvoller Beleg, falls Sie den Fall schriftlich gegenüber der Verwaltung dokumentieren müssen.

Umzug und Ruhezeiten

Eine letzte Praxisfrage, die Sie als Mieter in der Schweiz unbedingt kennen sollten: Dürfen Sie am Sonntag umziehen? Antwort: faktisch nein. Auch wenn es kein explizites Verbot gibt, fällt das Tragen von Möbeln durchs Treppenhaus, das Schlagen von Türen und das Schieben von Kartons über Hartböden klar unter Sonntagslärm. Planen Sie Ihren Umzug deshalb auf einen Werktag oder spätestens auf einen Samstag bis 17 Uhr. Wenn der Mietvertrag des neuen Domizils zwingend per 1. eines Monats beginnt und dieser auf einen Sonntag fällt, können Sie mit Ihrem Vermieter in der Regel eine kostenlose Schlüsselübergabe am Vortag vereinbaren — und am Montagmorgen ab 8 Uhr in Ruhe einziehen.

Die Schweizer Ruhezeiten wirken auf den ersten Blick streng. In der Praxis sind sie aber genau das, was die hohe Wohnqualität ausmacht: ein klares, durchsetzbares Versprechen, dass Sie nach 22 Uhr und am Sonntag Ihre Ruhe haben. Wer sich daran hält, hat selten Probleme. Wer es nicht tut, lernt die Bandbreite zwischen freundlichem Klingeln und Ordnungsbusse schnell kennen.