Ratgeber

Ummelden Gemeinde Schweiz: eUmzug, Anmeldung & 14-Tage-Frist

Aktualisiert am 27. April 2026
10 Min. Lesezeit
Schweizer Pass für Ummeldung in der Gemeinde

Schlüssel übernommen, Möbel stehen, Internet läuft — und trotzdem fehlt der wichtigste Schritt: die Ummeldung bei der Gemeinde. In der Schweiz haben Sie dafür 14 Tage Zeit, und das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Busse zwischen CHF 100 und 500, je nach Kanton. Die gute Nachricht: In 21 Kantonen läuft das Ganze heute über die offizielle Plattform eumzugch.ch komplett online — Login per SwissID oder dem neuen Bundes-Login AGOV, ohne Termin und ohne Wartesaal. Wie sich Ummeldung in den Gesamtumzug einfügt, zeigt unsere Umzugscheckliste Schweiz.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich ab- und anmelden, welche Unterlagen die Einwohnerkontrolle wirklich sehen will, was automatisch weitergeleitet wird (ja, auch Serafe) und wo die Stolperfallen sitzen — vom Kantonswechsel bis zum Wochenaufenthalter.

Die 14-Tage-Frist: Pflicht, kein Vorschlag

Das Schweizer Melderecht ist klar: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug müssen Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Die Frist startet am Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen — nicht beim Mietbeginn und nicht bei der Schlüsselübergabe. Wer also am 1. Mai die Wohnung übernimmt, aber erst am 15. Mai effektiv einzieht, hat bis spätestens 29. Mai Zeit.

Parallel müssen Sie sich bei der alten Gemeinde abmelden, ebenfalls innerhalb von 14 Tagen. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde reicht eine einfache Adressänderung — oft online oder am Schalter in fünf Minuten erledigt.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Bussen variieren stark zwischen Kantonen und Gemeinden. Die Rechtsgrundlage ist das kantonale Melderecht in Verbindung mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister (RHG). Konkrete Beträge nach Kanton:

Kanton / StadtBusse bei verspäteter Anmeldung
Zürich (Stadt)CHF 100 – 200
St. GallenCHF 100 ab 1 Monat, 200 ab 4 Monaten
BernCHF 60 – 200
Basel-StadtCHF 80 – 200
LuzernCHF 100 – 300
Wallisbis CHF 500
GenfCHF 100 – 1000 (bei Vorsatz)

Und das ist nur die Geldstrafe: Wer monatelang nicht gemeldet ist, riskiert zusätzlich Probleme mit der Steuerveranlagung (Doppelbesteuerung möglich), Lücken in der Krankenkassen-Deckung beim Kantonswechsel und den Verlust der Stimmberechtigung in der neuen Wohngemeinde — abstimmen dürfen Sie erst, wenn Sie sauber gemeldet sind.

Praxis-Tipp: Tragen Sie sich den Anmeldetermin direkt in den Umzugskalender ein, am besten in der ersten Woche nach dem Einzug. Je früher, desto entspannter — und desto weniger Risiko, dass Sie etwas vergessen.

eUmzug: Der einfache Weg in 21 Kantonen

eUmzugCH (eumzugch.ch, früher eumzug.swiss) ist die offizielle Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden. Statt am Schalter zu warten, melden Sie sich in rund 15 Minuten ab und an — gleichzeitig, in einem einzigen Vorgang. Aktuell ist eUmzug in 21 Kantonen verfügbar, weitere ziehen laufend nach. Rund 400 Personen pro Tag wickeln ihren Wohnortwechsel mittlerweile so ab.

Der Login läuft über SwissID (kostenlos auf swissid.ch) oder neu auch über AGOV, das einheitliche Behörden-Login der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das SwissID, BundID und andere kantonale Logins ablöst. Wer noch keinen Account hat, kann ihn direkt vor der Anmeldung in 5 Minuten erstellen — Identifikation per Pass-Foto und Selfie reicht.

Wie eUmzug funktioniert

  1. Login per SwissID oder mit einem Konto Ihres kantonalen Online-Portals.
  2. Daten erfassen: alte und neue Adresse, Einzugsdatum, Mitziehende (Familie, Partner).
  3. Dokumente hochladen: Mietvertrag oder Wohnbestätigung als Scan oder Foto, bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich der B-, C- oder L-Ausweis.
  4. Gebühr bezahlen per Karte oder Twint, meist zwischen CHF 20 und 40.
  5. Bestätigung erhalten — die Wohngemeinde prüft, meldet zurück und schickt Ihnen die offizielle Wohnsitzbestätigung digital.

Der grosse Vorteil: Sie brauchen keinen Termin, keine Öffnungszeiten und müssen nirgends physisch hin. eUmzug funktioniert auch sonntagabends, wenn das Einwohneramt längst geschlossen hat. Bei einem Kantonswechsel klappt das Ganze ebenfalls — die alte Gemeinde leitet alles automatisch weiter, inklusive Heimatschein-Übermittlung.

Wann eUmzug nicht funktioniert

Nicht jeder Fall lässt sich digital abwickeln. Bei einem Erstbezug aus dem Ausland, bei komplexeren Aufenthaltsbewilligungen oder wenn Ihr Kanton noch nicht angeschlossen ist, müssen Sie persönlich an den Schalter. Auch der Wochenaufenthalter-Status wird in vielen Gemeinden noch klassisch beantragt.

Anmeldung am Schalter: Was Sie mitnehmen müssen

Wenn Ihr Kanton kein eUmzug anbietet oder Ihr Fall nicht passt, gehen Sie klassisch zur Einwohnerkontrolle (auch Einwohneramt oder Einwohnerregisteramt genannt). In manchen Gemeinden braucht es einen Termin, in vielen können Sie einfach während der Schalterstunden vorbeikommen.

Checkliste für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Heimatschein im Original (kostet beim Heimatort rund CHF 30, meist digital bestellbar)
  • Identitätskarte oder Pass, gültig
  • Mietvertrag oder schriftliche Wohnbestätigung des Vermieters
  • Familienbüchlein oder Eheurkunde, falls Ehepartnerin oder Kinder mitziehen
  • Krankenkassen-Police als Nachweis der obligatorischen Grundversicherung
  • AHV-Ausweis (in einigen Gemeinden)

Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige

  • Aufenthaltsbewilligung (B = Aufenthalt, C = Niederlassung, L = Kurzaufenthalt, F/N = vorläufig/Asyl)
  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
  • bei EU/EFTA-Bürgerinnen reicht oft Pass plus Mietvertrag, der Ausländerausweis wird neu ausgestellt
  • bei Drittstaatenangehörigen (USA, UK seit Brexit, Asien etc.) zusätzlich Anmeldung beim kantonalen Migrationsamt innerhalb von 14 Tagen — die Einwohnerkontrolle leitet die Daten weiter, der Bewilligungswechsel kostet je nach Kanton CHF 65 bis 142

Eine vollständige Übersicht aller Stellen, die Sie beim Umzug informieren müssen, finden Sie in Adressänderung beim Umzug — inklusive vorbereiteter Musterbriefe.

Die Anmeldegebühr liegt je nach Gemeinde bei CHF 20 bis 50 pro erwachsene Person. Familien zahlen häufig einen Pauschalbetrag. Manche Gemeinden verlangen zusätzlich kleine Bearbeitungsgebühren für die Wohnsitzbestätigung oder den Schriftenempfangsschein.

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Abmeldung bei der alten Gemeinde

Die Abmeldung ist genauso Pflicht wie die Anmeldung — und genauso fristgebunden. Nutzen Sie eUmzug, läuft die Abmeldung automatisch parallel mit. Gehen Sie klassisch vor, melden Sie sich entweder vor dem Umzug am Schalter ab oder innerhalb der 14-Tage-Frist nach dem Auszug.

Nach erfolgreicher Abmeldung bekommen Sie den Heimatschein zurück, den Sie dann bei der neuen Gemeinde abgeben. Bei einem Kantonswechsel wandert auch Ihre Steuerakte automatisch — der alte Wohnsitzkanton schliesst Sie aus, der neue übernimmt ab dem Einzugsdatum.

Was passiert automatisch — und was nicht

Hier wird es entspannt: Ein grosser Teil der Behörden wird von Ihrer Wohngemeinde automatisch informiert. Sie müssen gar nichts tun. Aber Vorsicht: «Automatisch» heisst nur «automatisch nach der Gemeinde-Anmeldung». Ohne korrekte Ummeldung passiert nichts.

Wird automatisch informiert

  • Serafe (die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe, Nachfolgerin der Billag seit 2019). Serafe zieht die Daten direkt aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Sie müssen sich also nicht extra bei Serafe ummelden — kein eigener Schritt nötig, das läuft komplett im Hintergrund.
  • AHV-Ausgleichskasse des neuen Kantons
  • Steueramt der neuen Gemeinde und des neuen Kantons
  • Strassenverkehrsamt in einigen Kantonen (Aargau, Bern, Thurgau und weitere) — die Adressänderung beim Fahrzeugausweis und Führerausweis läuft dort automatisch mit

Müssen Sie selbst melden

  • Krankenkasse (Adressänderung und ggf. Prämienanpassung beim Kantonswechsel)
  • Arbeitgeber und Pensionskasse
  • Banken und Kreditkartenanbieter
  • Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Lebensversicherung, KFZ)
  • Mobilfunkanbieter und Internetprovider
  • Post mit einem Nachsendeauftrag für die Übergangszeit
  • Abo-Dienste, Vereine, Fitnessstudio, Bibliothek
  • Strassenverkehrsamt in den Kantonen, wo es nicht automatisch läuft (z.B. Zürich für den Fahrzeugausweis)

Faustregel: Alles, was mit der Wohngemeinde direkt zu tun hat, geht automatisch. Alles Private müssen Sie selbst informieren.

Sonderfälle: Kantonswechsel, Ausland, Wochenaufenthalt

Kantonswechsel

Beim Wechsel in einen anderen Kanton gilt dieselbe 14-Tage-Frist, aber drei Dinge ändern sich finanziell spürbar. Erstens Steuern: Die Steuerhoheit richtet sich nach dem Wohnsitz am 31. Dezember (Stichtagsprinzip nach StHG Art. 68). Wer am 31.12. im neuen Kanton gemeldet ist, zahlt für das ganze Jahr dort die Kantons- und Gemeindesteuer — auch rückwirkend für die ersten elf Monate. Details und Beispielrechnung in Umzug Steuern absetzen. Zweitens Krankenkasse: Die Prämie passt sich an die neue Prämienregion an, der Wechsel ist sogar ausserordentlicher Kündigungsgrund — wie das geht, steht in Krankenkasse Umzug anderer Kanton. Drittens Auto: Beim Strassenverkehrsamt haben Sie je nach Kanton 14 Tage (z.B. Zürich, Bern) bis zu 30 Tage (z.B. Aargau, Luzern) Zeit, neue Kontrollschilder zu lösen oder den Fahrzeugausweis ändern zu lassen. Kostenpunkt: CHF 50 bis 90 für die Schilder plus CHF 30 bis 60 für die Ausweisänderung.

Wegzug ins Ausland

Wer die Schweiz verlässt, meldet sich nur ab — eine Anmeldung im Ausland läuft separat im Zielland. Bei der Abmeldung sollten Sie angeben, wohin Sie ziehen, weil das für AHV, Steuern und allenfalls Krankenkasse wichtig ist. Den Heimatschein bekommen Sie zurück und können ihn beim Wiederzuzug erneut verwenden. Wichtig: Wer ohne Abmeldung weggeht, gilt steuerlich oft weiter als in der Schweiz wohnhaft — mit allen Konsequenzen.

Wochenaufenthalter

Wenn Sie unter der Woche aus beruflichen oder Ausbildungsgründen in einer anderen Gemeinde wohnen, am Wochenende aber regelmässig zum Hauptwohnsitz zurückkehren, gilt der Wochenaufenthalter-Status. Ihr Hauptwohnsitz bleibt am Lebensmittelpunkt, der Nebenwohnsitz wird zusätzlich angemeldet. Sie brauchen dafür einen Heimatausweis (nicht den Heimatschein) und einen Nachweis, dass Ihr Lebensmittelpunkt — Familie, Freunde, Vereine — woanders liegt. Die Gemeinde am Nebenwohnsitz prüft das genau und kann den Status verweigern oder rückwirkend in eine ordentliche Anmeldung umwandeln. Kostenpunkt: meist CHF 25 bis 50 pro Jahr, manchmal höher.

Praxis-Tipp Wochenaufenthalter: Wer länger als ein Jahr ohne regelmässige Heimfahrten unter der Woche woanders wohnt, verschiebt seinen Lebensmittelpunkt automatisch — und ist damit anmeldepflichtig in der neuen Gemeinde. Das Einwohneramt kann das prüfen und Bussen oder Steuernachzahlungen verlangen.

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Kosten im Überblick

PositionKosten
Anmeldung EinwohnerkontrolleCHF 20 – 50 pro erwachsene Person
eUmzug Online-GebührCHF 20 – 40
Heimatschein neu beim Heimatortca. CHF 30
Heimatausweis (für Wochenaufenthalter)CHF 30 – 60
Wochenaufenthalt-AnmeldungCHF 25 – 140 pro Jahr
Adressänderung innerhalb GemeindeCHF 0 – 20
Versäumnis-Busse (14-Tage-Frist)CHF 100 – 500

Familien fahren meist günstiger als die Summe der Einzelposten — viele Gemeinden bieten eine Pauschale für Ehepartner und mitziehende Kinder an. Fragen Sie gezielt nach, das spart oft 20 bis 30 Franken.

Häufige Fehler vermeiden

Heimatschein vergessen. Ohne diesen können Sie sich in vielen Gemeinden gar nicht anmelden. Bestellen Sie ihn frühzeitig beim Heimatort, am besten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. Online geht das mittlerweile in den meisten Kantonen.

Mietvertrag nicht dabei. Ein Wohnungsschlüssel reicht nicht — die Einwohnerkontrolle will einen schriftlichen Nachweis. Haben Sie keinen klassischen Mietvertrag (z.B. Untermiete, WG), brauchen Sie eine schriftliche Wohnbestätigung der Hauptmieterin oder des Vermieters.

Krankenkasse vergessen umzumelden. Auch wenn die Gemeinde Steuern und Serafe automatisch meldet — bei der Krankenkasse müssen Sie selbst aktiv werden. Beim Kantonswechsel ändert sich oft die Prämie, manchmal lohnt sich gleichzeitig ein Anbieterwechsel.

Auto nicht ummeldet. In Kantonen, wo das nicht automatisch läuft, haben Sie ebenfalls 14 Tage. Wer vergisst, riskiert Probleme bei der nächsten Polizeikontrolle und im schlimmsten Fall Versicherungsärger nach einem Unfall.

Arbeitgeber nicht informiert. Klingt banal, ist aber für die Lohnsteuer wichtig — vor allem bei Quellensteuerpflichtigen und bei Kantonswechseln.

Strom- und Energieversorger vergessen. Anders als in Deutschland ist der Stromanbieter in der Schweiz an die Gemeinde gekoppelt — Grundversorgung läuft über den lokalen Energieversorger (EWZ in Zürich, ewl in Luzern, IWB in Basel etc.). Bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde melden Sie nur den Zählerstand zum Stichtag, beim Gemeindewechsel kündigen Sie beim alten und melden sich beim neuen Versorger an. Wie das praktisch geht, zeigt Strom anmelden beim Umzug. Wer es vergisst, bekommt entweder eine Schlussrechnung mit geschätztem Verbrauch oder zahlt monatelang Strom für Nachmieter.

Strom- und Energieversorger vergessen. Anders als in Deutschland ist der Stromanbieter in der Schweiz an die Gemeinde gekoppelt — Grundversorgung läuft über den lokalen Energieversorger (EWZ in Zürich, ewl in Luzern, IWB in Basel etc.). Bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde melden Sie nur den Zählerstand zum Stichtag, beim Gemeindewechsel kündigen Sie beim alten und melden sich beim neuen Versorger an. Wie das praktisch geht, zeigt Strom anmelden beim Umzug. Wer es vergisst, bekommt entweder eine Schlussrechnung mit geschätztem Verbrauch oder zahlt monatelang Strom für Nachmieter.

Schnell-Checkliste vor dem Anmeldetermin

  • Heimatschein im Original (oder Ausländerausweis B/C/L)
  • Identitätskarte oder Pass
  • Mietvertrag oder Wohnbestätigung
  • Krankenkassen-Police
  • Familienbüchlein bei Familien
  • AHV-Ausweis
  • ggf. Arbeitsvertrag
  • Bargeld oder Karte für die Anmeldegebühr
  • Kalender frei für mögliche Wartezeit (10 – 30 Min)