Nach dem Auszug und der Wohnungsabnahme. Gibt es keine offenen Forderungen, sollte das Depot rasch freigegeben werden. Spätestens ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses zahlt die Bank an dich aus, wenn der Vermieter bis dahin keinen rechtlichen Anspruch geltend gemacht hat (Art. 257e Abs. 3 OR).
Im Normalfall läuft es so: Bei der Wohnungsabnahme wird ein Protokoll erstellt. Sind keine Mängel oder offenen Beträge vorhanden, unterschreibt der Vermieter die Freigabe, und die Bank zahlt dir das Depot samt Zinsen aus.
Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur Klärung zurückbehalten – aber nicht die ganze Summe grundlos blockieren. Die Ein-Jahres-Regel schützt dich: Hat der Vermieter ein Jahr nach Mietende keine Betreibung oder Klage eingeleitet, kannst du die Rückzahlung allein verlangen. Selbst ein altes, vergessenes Depot ist nicht verloren: Der Rückforderungsanspruch verjährt erst nach zehn Jahren (Art. 127 OR) – läuft noch ein altes Mietkautionskonto auf deinen Namen, meldest du dich bei der Bank.
- Nach Auszug + Wohnungsabnahme
- Ohne offene Forderungen: rasche Freigabe
- Spätestens 1 Jahr nach Mietende zahlt die Bank (Art. 257e Abs. 3)
- … sofern kein rechtlicher Anspruch des Vermieters läuft