Ein Nachmieter ist tauglich, wenn er zahlungsfähig ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und für den Vermieter zumutbar ist – also keine sachlichen Einwände bestehen (Art. 264 OR).
Die drei Kriterien für einen tauglichen Nachmieter
| Kriterium | Was es heisst |
|---|---|
| Zahlungsfähig | Einkommen reicht für die Miete; sauberer Betreibungsauszug |
| Gleiche Bedingungen | Übernimmt zum gleichen Mietzins, nahtlos zum gewünschten Zeitpunkt |
| Zumutbar | Keine sachlichen Einwände (z. B. keine massive Überbelegung) |
Leg die Belege (Lohnnachweis, Betreibungsauszug) am besten gleich der Anmeldung bei. Je vollständiger das Dossier, desto schwerer kann der Vermieter den Kandidaten ablehnen.
Auf einen Blick
- Zahlungsfähig (Einkommen, Betreibungsauszug)
- Übernimmt gleiche Bedingungen (gleicher Mietzins)
- Nahtlos & sofort bereit
- Keine sachlichen Einwände → zumutbar
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.