FAQ · Kündigung

Wann ist ein Nachmieter zumutbar und zahlungsfähig?

Ein Nachmieter ist tauglich, wenn er zahlungsfähig ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und für den Vermieter zumutbar ist – also keine sachlichen Einwände bestehen (Art. 264 OR).

Die drei Kriterien für einen tauglichen Nachmieter
KriteriumWas es heisst
ZahlungsfähigEinkommen reicht für die Miete; sauberer Betreibungsauszug
Gleiche BedingungenÜbernimmt zum gleichen Mietzins, nahtlos zum gewünschten Zeitpunkt
ZumutbarKeine sachlichen Einwände (z. B. keine massive Überbelegung)

Leg die Belege (Lohnnachweis, Betreibungsauszug) am besten gleich der Anmeldung bei. Je vollständiger das Dossier, desto schwerer kann der Vermieter den Kandidaten ablehnen.

Auf einen Blick
  • Zahlungsfähig (Einkommen, Betreibungsauszug)
  • Übernimmt gleiche Bedingungen (gleicher Mietzins)
  • Nahtlos & sofort bereit
  • Keine sachlichen Einwände → zumutbar
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.