FAQ · Kaution

Wann muss ich die Mietkaution einzahlen?

In der Regel vor dem Einzug bzw. zu Mietbeginn. Viele Verwaltungen verlangen den Nachweis des einbezahlten Depots, bevor sie die Schlüssel übergeben.

Der genaue Zeitpunkt steht im Mietvertrag. Du zahlst das Geld auf ein Mietkautionskonto ein und reichst dem Vermieter die Bestätigung der Bank ein. Eine Kaution erst nachträglich – nach Mietbeginn – zu verlangen, kann der Vermieter nur über eine Vertragsänderung, der du nicht zustimmen musst.

Eine Ratenzahlung ist möglich, wenn der Vermieter zustimmt – einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht. Wer die Summe nicht auf einmal aufbringen kann, weicht auf eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft aus.

Auf einen Blick
  • Meist vor dem Einzug / zu Mietbeginn
  • Nachweis oft Bedingung für die Schlüssel
  • Ratenzahlung nur mit Zustimmung des Vermieters
  • Alternativen: Versicherung / Bürgschaft
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.