Abnahmegarantie bedeutet: Die Reinigungsfirma garantiert, dass die Wohnung wegen der Reinigung abgenommen wird. Beanstandet die Verwaltung Schmutz, Kalk, Streifen oder nicht sauber gereinigte Stellen, bessert die Firma kostenlos nach.
Die Garantie gilt aber nur für Sauberkeit, nicht für Schäden, normalen Verschleiss, fehlende Teile oder Renovationen. Eine gute Abnahmegarantie umfasst drei Punkte: Reinigung nach Abgabestandard, Erreichbarkeit oder Anwesenheit bei der Übergabe und kostenlose Nachreinigung, wenn die Verwaltung Reinigungsmängel beanstandet.
Steht nur „Abnahmegarantie“ auf der Website, reicht das nicht. Entscheidend ist, was in Offerte, Auftragsbestätigung und AGB steht: Welche Räume, Storen, Fenster, Geräte, Keller, Balkon und Nebenräume sind enthalten? Muss die Firma bei der Abgabe anwesend sein? Wie schnell kommt sie zur Nachreinigung?
| Beanstandung | Garantie? |
|---|---|
| Kalkflecken, Backofen, Fensterstreifen | Ja, wenn diese Reinigung im Auftrag enthalten war. |
| Storen / Lamellen nicht gereinigt | Nur wenn Storen ausdrücklich vereinbart sind. |
| Kratzer im Parkett, Sprung im Lavabo | Nein, das ist ein Schaden, keine Reinigung. |
| Vergilbte Wand oder Bildschatten | Nein, das ist Abnutzung oder Renovation. |
| Fehlender Schlüssel oder defektes Backblech | Nein, das ist Ersatz/kleiner Unterhalt. |
| Fremde Nachreinigung ohne Rücksprache | Problematisch; zuerst eigene Firma informieren. |
Lass dir Fixpreis, Abnahmegarantie, Leistungsumfang, Abgabetermin, Anfahrtskosten, Storen/Fenster/Balkon/Keller und Reaktionszeit schriftlich bestätigen. Die billigste Offerte ist oft teuer, wenn stark verkalkte Armaturen, Lamellenstoren oder Geräte später als Zuschlag kommen.
Wenn die Abgabe trotz Firma nicht klappt, hilft Was tun, wenn die Wohnungsabgabe nicht bestanden wird?.
- Abnahmegarantie deckt Sauberkeit, nicht Schäden
- Storen, Balkon, Keller und Geräte müssen im Auftrag stehen
- Nachreinigung muss kostenlos und schnell verfügbar sein
- Offerte und AGB sind wichtiger als Werbeversprechen