FAQ · Endreinigung & Abgabe

Was gehört in ein Wohnungsübergabe-Protokoll in der Schweiz?

In ein Wohnungsübergabe-Protokoll gehören Datum, Adresse, Parteien, Räume, Mängel, Reinigungspunkte, Schlüssel, Zählerstände, Fotos, Vorbehalte und Unterschriften. Es ist der wichtigste Nachweis für den Zustand bei der Abgabe.

Das Protokoll sollte Raum für Raum ausgefüllt werden: Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Bad, Küche, Geräte, Balkon, Keller, Estrich, Garage, Briefkasten und allgemeine Nebenräume. Schäden müssen konkret beschrieben werden, nicht pauschal. Statt „Wohnung beschädigt“ besser: „tiefer Kratzer Parkett Wohnzimmer, ca. 12 cm, Foto 3“.

Wichtig ist die Trennung zwischen Reinigung, normaler Abnutzung und Schaden. Nach OR Art. 267/267a muss die Mietsache zurückgegeben werden; Mängel müssen bei der Rückgabe geprüft und angezeigt werden. Deshalb ist das Übergabeprotokoll praktisch so wichtig: Es hält fest, worüber die Parteien an diesem Tag einig sind und was bestritten wird.

Checkliste fürs Wohnungsübergabe-Protokoll
BereichWas festhalten?
StammdatenMieter, Vermieter/Verwaltung, Adresse, Datum, Uhrzeit.
RäumeZustand von Wand, Boden, Decke, Fenstern, Türen und Einbauten.
ReinigungBeanstandungen an Küche, Bad, Fenstern, Storen und Geräten.
SchädenArt, Ort, Grösse, Foto und ob bestritten oder akzeptiert.
SchlüsselAnzahl Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage, Badge.
ZählerständeStrom, Wasser, Gas, Wärme, falls vorhanden.
Vorbehalte„Mangel bestritten“ oder „nur Schlüsselrückgabe bestätigt“.

Unterschreib nur, was du verstehst und akzeptierst. Wenn du mit einem Mangel, einer Kostenübernahme oder der Einschätzung der Verwaltung nicht einverstanden bist, schreibe den Vorbehalt direkt ins Protokoll. Fotos solltest du sofort machen, nicht erst Tage später.

Wenn die Verwaltung wegen Reinigung oder Schäden nicht abnimmt, geh nach Was tun, wenn die Wohnungsabgabe nicht bestanden wird? vor.

Nicht vergessen
  • Jeden Raum einzeln prüfen und Mängel konkret beschreiben
  • Schlüssel, Zählerstände, Fotos und Vorbehalte festhalten
  • Normale Abnutzung nicht vorschnell als Schaden akzeptieren
  • Nie blind unterschreiben, wenn Kosten oder Mängel bestritten sind
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Abgabeanforderungen, Nachreinigung, Garantiebedingungen und Mängelbeurteilung haengen vom Mietvertrag, der Verwaltung und dem konkreten Zustand der Wohnung ab.