FAQ · Kaution

Was passiert mit der Kaution beim Eigentümerwechsel?

Beim Verkauf der Wohnung geht das Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer über (Art. 261 OR). Dein Mietzinsdepot bleibt unverändert auf dem Sperrkonto auf deinen Namen – es wechselt nur die berechtigte Vermieterseite; du musst nichts tun.

Wie der Mietvertrag selbst geht auch die Vermieterstellung auf den Käufer über (Art. 261 OR). Das Sperrkonto bleibt unverändert auf deinen Namen bestehen; nur die berechtigte, freigabeberechtigte Vermieterseite wechselt.

Bei deinem Auszug wickelst du die Rückgabe und die Freigabe der Kaution dann mit dem neuen Eigentümer ab. Es lohnt sich, den Stand des Depots beim Eigentümerwechsel kurz schriftlich festzuhalten.

Auf einen Blick
  • Mietverhältnis geht über (Art. 261 OR)
  • Depot bleibt auf deinem Namen – nur die Vermieterseite wechselt
  • Du musst nichts unternehmen
  • Rückzahlung dann durch den neuen Eigentümer
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.