FAQ · Kündigung

Was passiert nach der Kündigung bis zur Wohnungsübergabe?

Bis zum Auszug bleibst du normal Mieter: Miete zahlen, Besichtigungen dulden und die Wohnung sauber und im vertragsgemässen Zustand übergeben. Bei der Abnahme wird ein Protokoll erstellt; Mängel muss der Vermieter sofort rügen.

Zwischen Kündigung und Übergabe laufen deine Pflichten normal weiter. Plane rechtzeitig die Endreinigung – eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie erspart oft Streit. Bei der Wohnungsabnahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das beide Seiten unterschreiben.

Wichtig: Erkennbare Mängel, die bei der Übergabe nicht sofort beanstandet werden, gelten als akzeptiert (Art. 267a OR) – dafür kann der Vermieter später keine Abzüge mehr machen. Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, haftet der Mieter dagegen nur, wenn der Vermieter sie sofort nach Entdeckung meldet. Die normale Abnutzung durch jahrelanges Wohnen geht ohnehin nicht zu deinen Lasten. Danach folgt die Rückzahlung deiner Mietkaution.

Auf einen Blick
  • Bis Auszug: Miete & Pflichten laufen weiter
  • Wohnung im vertragsgemässen Zustand übergeben
  • Übergabeprotokoll beidseitig unterschreiben
  • Mängel muss der Vermieter sofort rügen
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.