FAQ · Kaution

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Fordere die Freigabe zuerst schriftlich mit Frist. Reagiert der Vermieter nicht oder behält er zu Unrecht ein, wendest du dich an die Schlichtungsbehörde – das Verfahren ist kostenlos.

Vorgehen Schritt für Schritt: (1) Verlange die Freigabe schriftlich und setze eine Frist. (2) Hilft das nicht, reichst du bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft ein Gesuch ein – kostenlos und ohne Anwalt. (3) Unabhängig davon greift die Ein-Jahres-Regel: Hat der Vermieter ein Jahr nach Mietende keine Betreibung oder Klage eingeleitet, zahlt die Bank das Depot allein an dich aus.

Der Mieterverband hilft bei der Formulierung und prüft die Erfolgsaussichten.

Auf einen Blick
  • Zuerst schriftlich Freigabe verlangen (mit Frist)
  • Dann Schlichtungsbehörde (kostenlos)
  • Nach 1 Jahr zahlt die Bank an dich
  • Mieterverband hilft weiter
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.