Eine Person kann die ganze Familie anmelden, sofern sie die Dokumente aller Mitglieder mitbringt. Für eine fremde Person braucht es eine schriftliche Vollmacht und einen Ausweis.
Kinder werden durch die sorgeberechtigten Eltern angemeldet, Ehe- oder eingetragene Partner:innen können sich gegenseitig mit den nötigen Unterlagen beider anmelden. Übernimmt jemand Aussenstehendes die Anmeldung für dich, genügt in der Regel eine kurze Vollmacht plus eine Ausweiskopie der gemeldeten Person.
Einzelne Gemeinden verlangen das persönliche Erscheinen, vor allem bei ausländischen Staatsangehörigen oder beim Erstzuzug. Geht in deiner Gemeinde eUmzug, kannst du die Meldung ohnehin online und ohne Schaltergang erledigen.
Auf einen Blick
- Eine Person kann die Familie anmelden
- Kinder: durch sorgeberechtigte Eltern
- Dritte: Vollmacht + Ausweiskopie
- Teils persönliches Erscheinen nötig
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde nachfragen.