Bei einer Umzugsfirma zählen Auftrag, AGB, Versicherung und Schadenprotokoll. Bei privaten Helfern ist es schwieriger, weil Gefälligkeit, Verschulden und Privathaftpflicht eine Rolle spielen.
Möbelschaden: wer ist zuständig?
| Fall | Was zählt? |
|---|---|
| Umzugsfirma | Auftrag, AGB, Transportversicherung, Meldung direkt bei Lieferung. |
| Private Helfer | Gefälligkeit, Verschulden, Privathaftpflicht und konkrete Abmachung. |
| Eigene Sachen | Fotos, Wertnachweis, Vorschäden und Verpackung sind wichtig. |
Schäden sofort fotografieren, auf dem Lieferschein oder Protokoll notieren und der Firma oder Versicherung melden. Prüfe auch Muss ich Hausrat- oder Haftpflichtversicherung beim Umzug anpassen? und bei Spezialgut Klavier transportieren: Wie bereite ich den Transport vor und wer haftet?.
Bei Schaden
- Sofort Fotos machen
- Schaden schriftlich festhalten
- AGB und Versicherung prüfen
- Nicht erst Wochen später melden
Allgemeine Orientierung (Stand 2026). Fahrzeuggrösse, Dauer, Lärmregeln, Versicherung und Haftung hängen vom Haushalt, Gebäude, Auftrag und Kanton ab.