FAQ · Kaution

Wer zahlt die Kaution bei Untermiete oder mehreren Mietern?

Stehen mehrere Personen im Vertrag, gibt es ein gemeinsames Depot – die Rückzahlung erfolgt an alle gemeinsam. Bei der Untermiete schuldet der Untermieter dem Hauptmieter nur dann eine Kaution, wenn das so vereinbart ist.

Mehrere Mieter: Das Depot wird gemeinsam geleistet, und die Bank gibt es nur mit der Unterschrift aller Mietparteien (oder per rechtskräftigem Entscheid) frei. Gegenüber dem Vermieter haften alle solidarisch. Zieht eine Person vorzeitig aus, erhält sie ihren Anteil nicht automatisch von der Bank – das ist eine interne Abrechnung unter den Mietern, während das Depot gegenüber dem Vermieter bestehen bleibt, bis das Mietverhältnis endet.

Untermiete: Gegenüber dem Vermieter bleibt der Hauptmieter für das Depot zuständig. Ob der Untermieter dem Hauptmieter eine Kaution leistet, ist Sache ihrer Vereinbarung – auch dort gilt die Obergrenze von drei Monatsmieten, bezogen auf den vereinbarten Untermietzins (nicht den Hauptmietzins).

Auf einen Blick
  • Mehrere Mieter: ein gemeinsames Depot
  • Freigabe nur mit Unterschrift aller; solidarische Haftung
  • Auszug einer Person: interne Abrechnung
  • Untermiete: max. 3 Monatsmieten des Untermietzinses
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und Ihr Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.