Eine WG gründen klingt nach Spass, geteilter Miete und vollem Kühlschrank. Bis der Briefkasten Ihnen die erste Mahnung schickt, weil Ihr Mitbewohner seit drei Monaten nicht mehr zahlt — und der Vermieter die ganze Summe von Ihnen verlangt. Genau da entscheidet sich, ob Sie beim Aufsetzen der WG sauber gearbeitet haben oder nicht. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welches WG-Modell zu Ihrer Situation passt, was Solidarhaftung wirklich bedeutet, wann Sie einen Untermietvertrag nach Art. 262 OR brauchen und wie Sie häufige Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen. Wenn es Ihre erste eigene Wohnung ist und Sie gleichzeitig in eine WG ziehen, gelten zusätzlich die Anmelde- und Versicherungspflichten der Erstmieter — das WG-Modell ändert daran nichts.
Wohngemeinschaft Schweiz: Warum die Vertragsform alles entscheidet
Ob Sie zu zweit nach Zürich ziehen oder zu fünft eine 6-Zimmer-Altbauwohnung in Bern teilen — rechtlich sind Sie nicht automatisch eine WG, sondern entweder Mitmieter, Untermieter oder vertragslose Mitbewohner. Und genau diese Einordnung bestimmt, wer wofür haftet, wer kündigen darf und wer am Ende auf der Kaution sitzen bleibt.
Drei Modelle haben sich in der Schweiz etabliert. Jedes hat klare Vor- und Nachteile, und kein Modell passt für alle. Bevor Sie eine WG-Wohnung suchen oder einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie wissen, welches Modell Sie wollen und welches der Vermieter überhaupt akzeptiert.
Vergleichstabelle: Die drei WG-Modelle im Überblick
| Modell | Wer steht im Vertrag | Haftung | Flexibilität | Aufwand |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Mietvertrag | Alle WG-Mitglieder | Solidarisch — jeder für alles | Niedrig (alle müssen kündigen) | Hoch beim Wechsel |
| Hauptmieter mit Untermietern | Nur Hauptmieter | Hauptmieter haftet allein gegenüber Vermieter | Hoch (Hauptmieter regelt intern) | Mittel |
| Einzelverträge pro Zimmer | Jeder einzeln mit Vermieter | Jeder nur für sich | Sehr hoch | Selten möglich |
Modell 1: Der gemeinsame Mietvertrag
Beim gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben alle WG-Mitglieder den gleichen Vertrag. Sie sind alle gleichberechtigte Hauptmieter, alle Namen stehen oben, alle haben dieselben Rechte und dieselben Pflichten. Vermieter bevorzugen dieses Modell, weil sie mehrere Schuldner statt einen haben — und weil sie die Mieterauswahl komplett kontrollieren.
Solidarhaftung: Was es konkret heisst
Solidarisch ist der gefährlichste Begriff im Schweizer Mietrecht, wenn man ihn nicht versteht. Wörtlich aus Art. 143 OR: Bei einer Solidarschuld kann der Gläubiger die ganze Leistung von einem einzigen Schuldner verlangen. Auf die WG übertragen heisst das: Wenn die Monatsmiete CHF 2’400 beträgt und drei von vier Mitbewohnern nicht zahlen, kann der Vermieter die vollen CHF 2’400 von Ihnen allein einfordern. Im Innenverhältnis greift dann Art. 148 OR — Sie können von jedem Mitbewohner seinen Anteil zurückfordern (Regress). In der Praxis ist das schwierig, sobald jemand zahlungsunfähig ist oder im Ausland sitzt.
Rechtlich bildet eine WG mit gemeinsamem Mietvertrag automatisch eine einfache Gesellschaft nach Art. 530 OR. Das heisst: Sie sind nicht nur als Mieter, sondern auch untereinander rechtlich gebunden — mit gemeinsamen Pflichten, gegenseitiger Treuepflicht und solidarischer Haftung gegen aussen. Die meisten WGs wissen das nicht, bis es kracht.
Solidarhaftung gilt nicht nur für den Mietzins. Sie gilt auch für Schäden an der Wohnung, für nicht bezahlte Nebenkosten, für die Endreinigung und für Schadenersatz bei Übergabe. Wenn Ihr Mitbewohner die Küchenarbeitsplatte zersägt, weil er ein neues Aquarium braucht, haften Sie alle. Der Vermieter wird die finanziell solideste Person aussuchen — und das sind statistisch oft Sie.
Vorteil und Preis dieses Modells
Der grosse Vorteil: Sie sind alle gleichberechtigt. Niemand kann den anderen rauswerfen, weil keiner mehr Rechte hat als der andere. Niemand muss um eine Untermietbewilligung betteln. Der Vermieter ist klar, der Briefkasten ist klar, die Versicherung ist klar.
Der Preis: Bei jedem Wechsel müssen Sie den Vertrag anpassen. Der Vermieter muss dem neuen Mitbewohner zustimmen, alle alten und der neue müssen unterschreiben, oft werden Bonität und Lohnausweis verlangt. Und kündigen kann nur die ganze WG gemeinsam — wenn einer von vieren bleiben will und der Vermieter mitspielt, können die anderen drei nicht einfach raus.
Modell 2: Hauptmieter mit Untermietern
Beim zweiten Modell unterschreibt eine einzelne Person den Mietvertrag. Diese Person ist Hauptmieterin, alle anderen sind Untermieter. Zwischen Vermieter und WG steht nur ein einziger Vertrag — der Hauptmietvertrag. Zwischen Hauptmieter und Untermietern stehen separate Untermietverträge.
Untermietvertrag nach Art. 262 OR
Der zentrale Paragraf heisst Artikel 262 des Obligationenrechts. Er erlaubt jedem Mieter, das Mietobjekt ganz oder teilweise weiterzuvermieten — vorausgesetzt, der Vermieter stimmt zu. Diese Zustimmung darf der Vermieter nur aus drei Gründen verweigern: wenn der Hauptmieter die Bedingungen der Untermiete nicht offenlegt, wenn der Untermietzins missbräuchlich hoch ist oder wenn der Untermieter wesentliche Nachteile bringt (Lärm, Überbelegung, Zweckentfremdung).
Konkret heisst das: Sie müssen dem Vermieter schriftlich mitteilen, an wen Sie untervermieten wollen, zu welchem Preis und für welche Dauer. Wer das vergisst, riskiert eine ausserordentliche Kündigung nach Art. 257f OR — und damit nicht nur den Hauptmieter-Status, sondern den ganzen Mietvertrag. Ein sauberer Untermietvertrag hält Mietzins, Nebenkostenanteil, Möblierung, Kündigungsfrist und Hausordnung schwarz auf weiss fest.
Beim Untermietzins gilt: Sie dürfen an Ihren Mitbewohnern nicht verdienen. Ein Aufschlag von rund 20 Prozent für ein möbliertes Zimmer ist toleriert (Möbel, Reinigung, Abnutzung kosten Geld). Wer 40 Prozent über dem eigenen Mietzins verlangt, riskiert eine Klage bei der Schlichtungsbehörde — der Untermietzins wird dann rückwirkend reduziert.
Vorteil und Risiko des Hauptmieter-Modells
Vorteil: Maximale Flexibilität. Der Hauptmieter sucht selbst neue Untermieter, regelt die Verträge intern, der Vermieter merkt davon idealerweise wenig (er muss den neuen Untermieter aber kennen und genehmigen). Untermieter können mit zwei Wochen auf Monatsende kündigen, wenn das Zimmer möbliert ist.
Risiko: Der Hauptmieter trägt die volle wirtschaftliche Last. Wenn ein Untermieter nicht zahlt, schuldet trotzdem der Hauptmieter dem Vermieter die volle Miete. Wenn der Hauptmieter selbst auszieht, müssen sich alle Untermieter eine neue Lösung suchen — entweder zieht einer in die Hauptmieter-Rolle nach (mit Zustimmung des Vermieters) oder die WG löst sich auf.
Bis zu 40% sparen beim nächsten Umzug
Vergleichen Sie kostenlos Offerten von Umzugsfirmen aus Ihrer Region. Ohne versteckte Kosten, ohne Verpflichtung.
Modell 3: Einzelverträge pro Zimmer
Das dritte Modell ist in der Theorie das eleganteste und in der Praxis das seltenste. Jedes WG-Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter — direkt für sein Zimmer plus Mitnutzungsrecht an den Gemeinschaftsräumen. Niemand haftet für jemand anderen. Wer auszieht, kündigt einfach seinen eigenen Vertrag, der Vermieter sucht Ersatz.
In Studentenwohnheimen, bei spezialisierten WG-Vermietern und in einzelnen genossenschaftlichen Projekten ist das Standard. Auf dem freien Markt fast nie, weil Vermieter den Aufwand scheuen. Wenn Sie eine WG-Wohnung mit Einzelverträgen finden, ist das fast immer ein institutioneller Anbieter — etwa Studentenwerke oder spezialisierte Plattformen wie housing.ch.
WG-internes Reglement: Der wichtigste Vertrag, den niemand schreibt
Egal welches Vertragsmodell Sie wählen — der wichtigste Vertrag entsteht intern, zwischen Ihnen. Ein WG-Reglement löst keine rechtlichen Fragen, aber es verhindert 80 Prozent aller WG-Konflikte, bevor sie eskalieren. Setzen Sie sich beim Einzug eine Stunde an den Küchentisch und schreiben Sie auf, worauf Sie sich einigen.
Vorlage WG-Reglement (Mindestinhalt)
- Mietzinsverteilung: Pro Person gleich oder nach Zimmergrösse? Inkl. oder exkl. Nebenkosten? Wer überweist wann an den Hauptmieter oder direkt an den Vermieter?
- Nebenkosten: Strom, Internet, Serafe (Radio/TV), Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung — wer schliesst ab, wer zahlt, wer steht im Vertrag?
- Putzplan: Wochenrhythmus, Verantwortlichkeiten (Bad, Küche, Gänge), Sanktionen bei Nichteinhaltung
- Einkauf: Gemeinsame Grundnahrungsmittel oder strikt getrennt? Geteilter Kühlschrank-Bereich pro Person?
- Gäste: Wie lange dürfen Übernachtungsgäste bleiben, ohne als Mitbewohner zu gelten? Üblich sind zwei bis drei Nächte pro Woche
- Ruhezeiten: Werktags ab 22 Uhr Zimmerlautstärke, sonntags ganztags Rücksicht — orientiert an der Hausordnung
- WG-Konto: Gemeinsames Konto für Miete, Nebenkosten und Anschaffungen oder rein bilaterale Überweisungen? Beliebt sind Neon und Yuh (gratis, schnell), klassisch ZKB, Migros Bank oder PostFinance.
- Buchhaltung: Splitwise oder Tricount für laufende Auslagen — beide Apps verrechnen automatisch und zeigen offene Saldi pro Person. Spart endlose WhatsApp-Diskussionen über die Toilettenpapier-Kasse.
- Kündigung intern: Welche Frist gilt, wenn jemand ausziehen will? Üblich sind zwei bis drei Monate
- Auszug-Prozedere: Wer sucht den Nachmieter? Wer organisiert das WG-Casting? Wie wird die Kaution verrechnet?
Das Reglement ist kein juristisches Dokument, aber es ist die beste Investition für ein friedliches Zusammenleben. Drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es alle, hängen Sie es in die Küche.
Auszug eines Mitbewohners: Nachmieter, Kaution und Vertragsanpassung
Der häufigste Stresstest jeder WG ist der Auszug eines Mitbewohners. Wer wie auszieht, hängt vom Vertragsmodell ab — und davon, wie gut Sie vorher dokumentiert haben, wer welchen Anteil der Kaution bezahlt hat.
Beim gemeinsamen Mietvertrag
Wenn alle gemeinsam im Mietvertrag stehen, kann ein einzelner Mitbewohner nicht einseitig kündigen — er kann nur aus dem Vertrag entlassen werden. Praktisch heisst das: Sie suchen gemeinsam einen Nachmieter, schlagen ihn dem Vermieter vor und beantragen eine Vertragsänderung. Der Vermieter prüft den Nachmieter (Bonität, Betreibungsauszug, Lohnausweis), stimmt zu oder nicht, und unterschreibt einen Nachtrag zum Mietvertrag.
Solange der ausziehende Mitbewohner formell im Vertrag steht, bleibt er solidarisch haftbar — auch wenn er physisch schon weg ist. Erst mit der schriftlichen Vertragsänderung ist er raus.
Beim Hauptmieter-Modell
Hier ist es einfacher: Der Hauptmieter kündigt den Untermietvertrag intern (gesetzliche Frist: zwei Wochen auf Monatsende für möblierte Zimmer, drei Monate für unmöblierte), sucht selbst einen Nachfolger und holt vom Vermieter die Zustimmung für den neuen Untermieter ein. Der Hauptvertrag bleibt unverändert.
Anteil Kaution: Wer bekommt was zurück?
Die Mietkaution liegt auf einem Mietzinsdepot — einem Sperrkonto bei einer Bank, üblicherweise maximal drei Monatsmieten (Art. 257e OR). Eröffnet wird es bei der eigenen Hausbank: ZKB, Migros Bank, PostFinance, Raiffeisen oder einer Kantonalbank. Steht der Name eines einzelnen Mitbewohners auf dem Konto, gehört die Kaution rechtlich ihm — auch wenn intern alle eingezahlt haben. Schreiben Sie deshalb beim Einzug schwarz auf weiss auf, wer welchen Anteil an der Kaution geleistet hat. Beim Auszug eines Mitbewohners zahlt der Nachmieter dessen Anteil direkt an den ausziehenden Mitbewohner zurück, nicht an die Bank — die Kaution selbst bleibt unangetastet, bis die ganze WG auszieht.
Alternative für klamme Erstmieter: Mietkautionsversicherungen wie SwissCaution, FirstCaution oder GoCaution. Statt das Geld auf einem Sperrkonto zu blockieren, zahlen Sie eine jährliche Prämie (rund 4 bis 5 Prozent der Kautionssumme) und der Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter. Für WGs ist das heikel — meist müssen alle Mieter einzeln den Antrag durchlaufen, und im Schadenfall regressiert der Versicherer solidarisch gegen alle Unterschreibenden. Lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie unterschreiben.
Wichtig: Beim Wechsel ein kurzes Übergabeprotokoll machen. Zustand der Wohnung dokumentieren, Schäden festhalten, Fotos machen. Sonst landet bei der Endabrechnung ein Schaden auf dem Konto desjenigen, der zuletzt auszieht — und der bleibt darauf sitzen, weil der Verursacher längst weg ist.
Lass den Umzug die Profis machen
Wir holen Ihnen bis zu vier Offerten von geprüften Umzugsfirmen in Ihrer Region. Sie wählen aus, wir kümmern uns um den Rest.
Häufige WG-Konflikte und wie Sie sie vermeiden
Drei Konflikttypen machen 90 Prozent aller WG-Streitigkeiten aus, und alle drei sind vermeidbar.
Geld: Unklare Mietverteilung, vergessene Nebenkostenüberweisungen, ungleiche Beiträge zu gemeinsamen Anschaffungen. Lösung: Ein gemeinsames WG-Konto bei einer Neobank wie Neon oder Yuh, klare Daueraufträge, monatliche Abrechnung per Splitwise oder Tricount.
Sauberkeit: Der Klassiker. Lösung: Ein konkreter Putzplan mit Aufgaben (nicht „Küche putzen“, sondern „Herd, Spüle, Boden, Kühlschrank“) und einem Wochenrhythmus. Wer die Aufgabe nicht macht, zahlt einen kleinen Beitrag in eine WG-Kasse. Funktioniert besser als jede moralische Diskussion.
Lärm und Privatsphäre: Gäste, Partys, Musik, Telefonate. Lösung: Vorab klären, wann Ruhezeiten gelten, wann Partys möglich sind, wie Sie bei Konflikten kommunizieren. Eine wöchentliche WG-Sitzung von 15 Minuten verhindert dabei mehr als jede Eskalation im Nachhinein.
Plattform-Übersicht: Wo Sie in der Schweiz WG-Zimmer finden
Die Schweizer WG-Landschaft ist auf wenige Plattformen konzentriert. Wer eine WG sucht oder eine WG mit neuen Mitbewohnern füllen will, kommt an dieser Liste nicht vorbei.
- WG-Zimmer.ch: Die mit Abstand grösste WG-Plattform der deutschsprachigen Schweiz. Betrieben vom WoG (Wohngemeinschaft), spezialisiert auf WG-Inserate, ehrliches Profil-System mit Casting-Funktion. Erste Anlaufstelle für die meisten WG-Suchenden in Zürich, Bern, Basel und Luzern.
- RonOrp: Der digitale Schwarzbrett-Newsletter aus Zürich, mit eigener Wohnungsbörse. Speziell beliebt bei jüngeren, kreativen WGs in Zürich und Bern. Inserate landen direkt im Mail-Verteiler — wer schnell ist, hat einen klaren Vorteil.
- Flatfox: Zürcher Plattform, kostenlos, mit guter App und einer Filteroption explizit für WG-Zimmer. Wächst in der Westschweiz und im Tessin schnell, gehört zur Swiss Marketplace Group.
- Tutti.ch: Die Schweizer Kleinanzeigen-Plattform. Riesige Reichweite, aber wenig spezialisiert — viele Inserate sind möblierte Zimmer für Wochenpendler, weniger klassische WGs.
- Comparis: Aggregiert WG-Zimmer aus Tutti, Homegate und anderen Quellen. Praktisch für die Übersicht, aber kaum spezifische WG-Filter.
- Homegate: Die grösste Wohnungsplattform der Schweiz hat einen eigenen WG-Filter. Weniger spezialisiert als WG-Zimmer.ch, aber mehr Reichweite — gerade für möblierte WG-Zimmer und Pendler-Lösungen.
- ImmoScout24: Zweite grosse Wohnungsplattform mit WG-Filter. Lohnt sich vor allem ausserhalb der grossen Städte, wo das Angebot dünner ist.
- easyWG und WG-Welt: Kleinere, aber aktive WG-Spezialplattformen. Weniger Konkurrenz pro Inserat, dafür auch weniger Auswahl. Als Zweit-Kanal sinnvoll, nicht als Hauptquelle.
- Asloca und Casanostra: Für die Westschweiz und das Tessin die zentralen Anlaufstellen. Asloca ist der frankophone Mieterverband mit eigener Wohnungsbörse, Casanostra ein etabliertes Inseratenmagazin in der Romandie.
- Studentische Anbieter: WoKo (Zürich), juwo (Bern), housing.ch und ähnliche Studentenwohnstiftungen vermieten direkt an Studierende, mit Einzelverträgen pro Zimmer. Wartelisten sind lang, dafür sind die Mietzinse fair.
- Hausverwaltungen direkt: Grosse Verwaltungen wie Wincasa, Privera oder Livit haben oft eigene Onlineportale mit WG-tauglichen Wohnungen. Lohnt sich, dort proaktiv ein Suchprofil zu hinterlegen — viele Inserate gehen nie auf die offenen Plattformen.
Eine professionelle Vorlage für Untermietverträge bekommen Sie gratis beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband auf mieterverband.ch — die ist anwaltlich geprüft und in jedem Kanton gültig. Asloca bietet das Pendant für die französischsprachige Schweiz. Eine generelle Übersicht der besten Kanäle für die Wohnungssuche in der Schweiz hilft, parallel auch klassische Wohnungen zu finden — viele WGs entstehen, weil eine Vierzimmerwohnung gefunden wird und vier Leute zusammenziehen.
Wohnungssuche als WG: So überzeugen Sie den Vermieter
Vermieter sind WGs gegenüber tendenziell skeptisch. Sie können diese Skepsis auflösen, indem Sie sich vorbereitet bewerben.
- Vollständiges Bewerbungsdossier pro WG-Mitglied: Lohnausweis, Betreibungsauszug (max. 3 Monate alt), Kopie ID, Mieterauskunft des aktuellen Vermieters
- Klare Rollenverteilung: Ein Hauptansprechpartner für die Verwaltung, alle anderen im CC. Macht professionelle Kommunikation möglich.
- Realistische Einkommensrechnung: Faustregel der Verwaltungen: Die Bruttomiete soll maximal ein Drittel des gemeinsamen Nettoeinkommens ausmachen. Bei einer 4er-WG mit 2.400 Franken Miete bedeutet das 7.200 Franken Nettoeinkommen total — pro Person etwa 1.800 Franken.
- Kurzes WG-Profil: Wer sind Sie, was machen Sie beruflich, wie lange wollen Sie bleiben? Ein Absatz reicht. Eine WG, die zeigt, dass sie organisiert ist, hat einen Vorteil gegenüber zehn anonymen Bewerbern.
- Bereitschaft zum gemeinsamen Vertrag: Signalisieren Sie von Anfang an, dass Sie alle unterschreiben wollen. Das ist für den Vermieter das attraktivste Modell und verschafft Ihnen bessere Chancen.
- Bei Wincasa, Privera und Livit zählt Form: Grosse Hausverwaltungen entscheiden nach Punkten — vollständige Bewerbung mit Kopie ID, aktuellem Betreibungsauszug und Lohnausweis pro Person ist Pflicht. Unvollständige Dossiers fliegen ohne Antwort raus.
Checkliste: WG gründen in der Schweiz
- [ ] Vertragsmodell festlegen (gemeinsam, Hauptmieter+Untermieter oder Einzelverträge)
- [ ] Bei Untermiete: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen (Art. 262 OR)
- [ ] Untermietzins prüfen — kein Aufschlag über 20 Prozent ohne Möblierung
- [ ] WG-Reglement schriftlich aufsetzen und alle unterschreiben
- [ ] Kaution-Anteile dokumentieren — wer zahlt wie viel ein
- [ ] Gemeinsames WG-Konto bei Neon, Yuh oder einer Kantonalbank eröffnen
- [ ] Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschliessen (idealerweise gemeinsame Hausrat, separate Haftpflicht)
- [ ] Strom-, Internet- und Serafe-Anmeldungen klären
- [ ] Adressänderung beim Einwohneramt innerhalb von 14 Tagen
- [ ] Daueraufträge für Miete und Nebenkosten einrichten
- [ ] Übergabeprotokoll mit Fotos beim Einzug erstellen
- [ ] Putzplan und WG-Sitzung als feste Routine etablieren
