Das Sperrkonto wird nur frei mit der Zustimmung beider Seiten, durch ein rechtskräftiges Urteil bzw. eine Einigung vor der Schlichtungsbehörde – oder automatisch ein Jahr nach Mietende, wenn der Vermieter keinen Anspruch geltend gemacht hat (Art. 257e Abs. 3 OR).
Drei Wege zur Freigabe des Depots
| Weg | Wann |
|---|---|
| Beide unterschreiben | Mieter und Vermieter unterzeichnen das Freigabeformular der Bank – der Normalfall |
| Gericht / Schlichtung | Bei Streit: rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Zahlungsbefehl (ohne bzw. nach beseitigtem Rechtsvorschlag) |
| Ein-Jahres-Regel | Automatisch an dich, wenn der Vermieter 1 Jahr nach Mietende nichts unternimmt |
Praktisch: Verlange nach einer sauberen Wohnungsabnahme die Freigabe vom Vermieter. Reagiert er nicht, hilft die Schlichtungsbehörde.
Auf einen Blick
- Mit Unterschrift beider Seiten (Normalfall)
- Oder rechtskräftiges Urteil / Einigung
- Oder automatisch 1 Jahr nach Mietende
- Freigabeformular läuft über die Bank
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.