FAQ · Kaution

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Bei Wohnungen darf das Mietzinsdepot höchstens drei Monatsmieten betragen (Art. 257e Abs. 2 OR). Verlangt der Vermieter mehr, ist der übersteigende Teil ungültig – du musst ihn nicht leisten.

Üblich sind in der Praxis zwei bis drei Monatsmieten. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob der Netto- oder der Bruttomietzins gilt – massgebend ist der im Mietvertrag vereinbarte monatliche Mietzins; ob die Akonto-Nebenkosten mitzählen, ist umstritten. Die Höchstgrenze betrifft die Sicherheit in Geld oder Wertpapieren und soll nicht über zusätzliche Sicherheiten umgangen werden; ob eine zusätzliche Bürgschaft im Einzelfall zulässig ist, ist juristisch umstritten – im Zweifel hilft die Schlichtungsbehörde.

Für Geschäftsräume gibt es keine gesetzliche Obergrenze – dort ist die Höhe Verhandlungssache. Wann das Depot fällig wird, steht unter «Wann muss ich die Mietkaution einzahlen?»

Auf einen Blick
  • Wohnung: max. 3 Monatsmieten (Art. 257e Abs. 2)
  • Mehr verlangt = übersteigender Teil ungültig
  • Üblich sind 2–3 Monatsmieten
  • Geschäftsräume: keine gesetzliche Grenze
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.