Nur so lange, wie er begründete offene Forderungen hat. Gibt es keine, muss er das Depot freigeben. Unternimmt er nichts, kommen Sie nach einem Jahr auch ohne seine Unterschrift an Ihr Geld (Art. 257e Abs. 3 OR).
Der Vermieter hat kein Recht, das Depot grundlos zu blockieren. Sind alle Beträge beglichen und die Wohnung in Ordnung, muss er die Freigabe unterschreiben.
Ist nur ein Teil strittig – etwa weil die Nebenkostenabrechnung noch aussteht –, darf er einen angemessenen Teilbetrag bis zur Klärung zurückbehalten, nicht aber die ganze Kaution wegen einer kleinen Forderung. Spätestens die Ein-Jahres-Regel setzt dem ein Ende.
Auf einen Blick
- Nur bei begründeten offenen Forderungen
- Keine Forderung → muss freigeben
- Nur angemessener Teil, nicht alles blockieren
- Nach 1 Jahr ohne Anspruch: Auszahlung an Sie
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und Ihr Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.