FAQ · Kündigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?

Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate (Art. 266c OR). Sie bleibt gleich – egal ob du zwei oder fünfzehn Jahre in der Wohnung wohnst. Der Mietvertrag kann eine längere Frist vorsehen, aber keine kürzere zu deinen Lasten.

Ein verbreiteter Irrtum: In der Schweiz wird die Kündigungsfrist nicht länger, je länger man wohnt. Auch nach 15 Jahren sind es drei Monate. Was sich von Vertrag zu Vertrag unterscheidet, sind die Kündigungstermine, auf die hin du diese Frist einhalten musst.

Für Geschäftsräume gilt eine längere gesetzliche Frist von sechs Monaten. Steht im Vertrag eine längere Frist als das Gesetz, ist sie gültig; eine kürzere zulasten des Mieters wäre dagegen unwirksam.

Auf einen Blick
  • Wohnung: 3 Monate (Art. 266c OR)
  • Ändert sich NICHT mit der Mietdauer
  • Vertrag kann länger, nicht kürzer
  • Geschäftsräume: 6 Monate
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.