FAQ · Kaution

Wie und wo richte ich ein Mietkautionskonto ein?

Wird die Kaution in Geld geleistet, muss sie auf einem Sperrkonto (Mietkautionskonto) bei einer Bank auf deinen Namen liegen (Art. 257e Abs. 1 OR). Eröffnen kannst du es bei fast jeder Bank – oft genügt der Mietvertrag. Bei einer Kautionsversicherung oder Bürgschaft gibt es kein solches Bankkonto.

Das Konto lautet auf deinen Namen, ist aber gesperrt: Der Vermieter kann nicht allein darüber verfügen. Du eröffnest es mit Mietvertrag und Ausweis, zahlst die Kaution ein und reichst dem Vermieter die Bankbestätigung ein.

Wichtig: Die Kaution gehört auf ein solches Sperrkonto. Bargeld direkt an den Vermieter oder eine Einzahlung auf dessen Privatkonto ist nicht zulässig – verlange immer ein Konto auf deinen Namen. Hat der Vermieter eine bar bezahlte Kaution nicht auf ein Sperrkonto gelegt, kannst du die korrekte Anlage auf einem Konto auf deinen Namen verlangen, im Streitfall über die Schlichtungsbehörde.

Auf einen Blick
  • Sperrkonto bei einer Bank, auf deinen Namen
  • Eröffnung meist mit Mietvertrag + Ausweis
  • Vermieter kann nicht allein zugreifen
  • Bar an den Vermieter ist nicht zulässig
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.