Es genügt ein einziger Nachmieter, sofern er zumutbar, zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Mehrere vorzuschlagen erhöht aber die Chance, dass einer akzeptiert wird.
Das Gesetz nennt keine bestimmte Zahl. Entscheidend ist die Qualität, nicht die Menge: Ein einziger tauglicher Kandidat reicht, um aus dem Vertrag zu kommen. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, dem Vermieter mehrere geeignete Interessenten zu melden – falls einer abspringt.
Du darfst aktiv selbst suchen, etwa über Inserate. Worauf es bei den Kandidaten ankommt, steht unter «Wann ist ein Nachmieter zumutbar und zahlungsfähig?»
Auf einen Blick
- Ein tauglicher Nachmieter genügt
- Mehrere melden = höhere Chance
- Du darfst selbst suchen (Inserat)
- Es zählt die Qualität, nicht die Zahl
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht, dein Mietvertrag und der Ortsgebrauch – Fristen und Termine darum immer im Vertrag prüfen. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.