Nach einem Umzug meldest du dich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Gemeinde an – persönlich am Schalter, teils per Post oder online via eUmzug. Ziehst du in eine andere Gemeinde, musst du dich am alten Wohnort zusätzlich abmelden.
Die zuständige Stelle heisst je nach Gemeinde Einwohnerkontrolle, Einwohneramt, Einwohnerdienste oder Kreisbüro. Mitnehmen musst du einen gültigen Ausweis, deinen Heimatschein (bei Schweizer:innen) bzw. Ausländerausweis und – je nach Gemeinde – den Mietvertrag.
| Deine Situation | Was du tun musst |
|---|---|
| Umzug in eine andere Gemeinde | Am alten Ort abmelden, am neuen Ort anmelden |
| Umzug innerhalb derselben Gemeinde | Nur die Adressänderung melden |
| Wegzug ins Ausland | Abmelden (Wegzugsmeldung), keine neue Schweizer Anmeldung |
In vielen Kantonen erledigst du An- und Abmeldung in einem Schritt online über eUmzug. Beachte: Das Ummelden bei der Gemeinde ist nur ein Punkt – Post, Krankenkasse und Versorger brauchen ebenfalls deine neue Adresse (siehe Checkliste). Ziehst du aus dem Ausland zu, läuft die Anmeldung etwas anders – das erklärt Zuzug aus dem Ausland.
- Anmelden bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde
- Frist: innert 14 Tagen nach Einzug
- Andere Gemeinde: am alten Ort abmelden
- Geht vielerorts online via eUmzug