FAQ · Ummelden

Wo und wie muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Nach einem Umzug meldest du dich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Gemeinde an – persönlich am Schalter, teils per Post oder online via eUmzug. Ziehst du in eine andere Gemeinde, musst du dich am alten Wohnort zusätzlich abmelden.

Die zuständige Stelle heisst je nach Gemeinde Einwohnerkontrolle, Einwohneramt, Einwohnerdienste oder Kreisbüro. Mitnehmen musst du einen gültigen Ausweis, deinen Heimatschein (bei Schweizer:innen) bzw. Ausländerausweis und – je nach Gemeinde – den Mietvertrag.

Was zu tun ist, je nach Umzugs-Situation
Deine SituationWas du tun musst
Umzug in eine andere GemeindeAm alten Ort abmelden, am neuen Ort anmelden
Umzug innerhalb derselben GemeindeNur die Adressänderung melden
Wegzug ins AuslandAbmelden (Wegzugsmeldung), keine neue Schweizer Anmeldung

In vielen Kantonen erledigst du An- und Abmeldung in einem Schritt online über eUmzug. Beachte: Das Ummelden bei der Gemeinde ist nur ein Punkt – Post, Krankenkasse und Versorger brauchen ebenfalls deine neue Adresse (siehe Checkliste). Ziehst du aus dem Ausland zu, läuft die Anmeldung etwas anders – das erklärt Zuzug aus dem Ausland.

So läuft die Ummeldung
  • Anmelden bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde
  • Frist: innert 14 Tagen nach Einzug
  • Andere Gemeinde: am alten Ort abmelden
  • Geht vielerorts online via eUmzug
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsauskunft. Abläufe, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde – im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde nachfragen.