Nur für begründete Forderungen: ausstehende Mietzinsen, eine offene Nebenkostenabrechnung oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zu deinen Lasten.
Berechtigt sind Abzüge etwa für Mietschulden, einen Nebenkosten-Saldo oder echte Schäden – wobei bei Schäden der Zeitwert zählt: Für abgenutzte Einrichtungen wird die bisherige Lebensdauer angerechnet, du zahlst also nicht den Neupreis.
Nicht abziehen darf der Vermieter die normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch (z. B. übliche Dübellöcher, leicht abgewohnte Böden) sowie Bagatellen. Jeden Abzug muss er belegen. Bei strittigen Abzügen entscheidet die Schlichtungsbehörde.
Auf einen Blick
- Mietschulden & offene Nebenkosten
- Schäden über normale Abnutzung (Zeitwert)
- NICHT: normale Gebrauchsspuren
- Vermieter muss Abzüge belegen
Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und dein Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.